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Mordprozess am Landgericht Görlitz

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 24-Jährigen hat am Montag vor dem Landgericht Görlitz der Mordprozess gegen einen jungen Mann begonnen. Der zur Tatzeit mutmaßlich 20-jährige Mann aus Eritrea soll laut Anklage die Landsfrau am Abend des 5. Dezember 2020 in deren Wohnung mit einem Kissen erstickt haben, als sie sich gegen den Geschlechtsverkehr wehrte. Anschließend habe der Mann die Wohnung aufgeräumt und den Tatort gesäubert. «Er zog ihr eine neue Hose an, legte sie auf ihr Bett und bedeckte sie mit ihrer Decke», erklärte Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny. Es sollte so aussehen, als sei sie friedlich gestorben, hieß es. Anschließend habe er mit ihrer EC-Karte 150 Euro abgehoben. Für die Staatsanwaltschaft kommt daher Mord aus Habgier in Betracht.

Der Angeklagte äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Er saß regungslos mit gefalteten Händen da.

Die 24-Jährige war am 7. Dezember 2020 gefunden worden. Eine Betreuerin wurde misstrauisch, als die junge Frau nicht mehr zur Ausbildung als Krankenpflegeschülerin in Görlitz erschien und auch nicht an das Handy ging. Die Betreuerin fuhr zur Wohnung der Toten. Schilderungen zufolge saß der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt auf einem Mauervorsprung gegenüber vom Mietshaus und sei der Betreuerin, die einen Zweitschlüssel besaß, in die Wohnung gefolgt. Beim Anblick der Toten habe der Angeklagte nicht reagiert, berichtete sie vor Gericht. «Von ihm ging eine Kälte aus.» Die beiden Landsleute aus Eritrea hätten sich vom Sprachtreff gekannt.

Ermittlungen führten zu dem Mann, der sich bei der Vernehmung zunächst in Widersprüche verstrickte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Gegenstände des Opfers gefunden. Er hatte den Besuch bei der Frau und den Beischlaf zugegeben und ist seit dem 13. Dezember 2020 in Untersuchungshaft.

Der Prozess wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Görlitz geführt. Der Angeklagte selbst behauptet, 21 Jahre alt zu sein. Damit wäre er zur Tatzeit noch Heranwachsender und könnte nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er zwei Jahre älter ist und hat die Botschaft von Eritrea eingeschaltet. Für den Prozess sind insgesamt neun Verhandlungstage bis Ende November terminiert.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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