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Mehr Aufgaben: Gerichtsvollzieher fordern Studium

Eine Gerichtsvollzieherin klebt ein Pfandsiegel auf ein technisches Gerät. / Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Eine Gerichtsvollzieherin klebt ein Pfandsiegel auf ein technisches Gerät. / Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Gerichtsvollzieher der ostdeutschen Bundesländer fordern angesichts eines Nachwuchsmangels und komplexerer Aufgaben eine Neuausrichtung der Ausbildung. Statt dem Weg über den mittleren Justizdienst plus rund 20-monatiger Sonderlaufbahn sollten Anwärter direkt nach dem Abitur ein duales Studium beginnen können. «In Baden-Württemberg wird das schon seit sechs Jahren praktiziert», sagte die Vorsitzende des Verbandes der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, Daniela Merke, der Deutschen Presse-Agentur. «Dort kann noch ein richtiges Auswahlverfahren durchgeführt werden, da die tatsächlichen Bewerberzahlen um ein Vielfaches höher sind als in den anderen Ländern.»

Die Gerichtsvollzieher sehen die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin als geeigneten Ausbildungsort für die duale Ausbildung. Dort würden etwa bereits die Rechtspfleger für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ausgebildet. Die Gerichtsvollzieher-Verbände von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern sprächen sich für eine Ausbildung im Verbund an der HWR aus, sagte Merke.

Alle stünden vor denselben Problemen: Es fehlt der geeignete Nachwuchs. In allen Ausbildungsverordnungen der ostdeutschen Bundesländer gehöre zum grundsätzlichen Anforderungsprofil, dass für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nur besonders geeignete Beamte des mittleren Justizdienstes zugelassen werden. Es gehe um die Besten ihres Jahrgangs, die sich zudem in der gerichtlichen Praxis bewährt haben müssen. «Da immer weniger Bewerber diese Anforderungen erfüllt haben, ist man dazu übergegangen, als Notlösung Seiteneinsteiger zuzulassen», erklärte Gerichtsvollzieherin Merke. Bewerben könnten sich etwa Rechtsanwalts- und Notargehilfen oder Bankkaufleute. «Aber auch mit dieser Notlösung kann inzwischen der Bedarf nicht mehr gedeckt werden.»

Hinzu komme: «Das Berufsbild hat sich in den letzten 15 Jahren extrem gewandelt. Uns sind durch viele verschiedene Gesetzesreformen neue, größere Aufgaben übertragen worden.» Statt klassisch nur für Pfändung und Räumung seien die Gerichtsvollzieher inzwischen etwa dafür zuständig, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Sie holten selbstständig Auskünfte bei Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder bei der Deutschen Rentenversicherung ein, um die Auskünfte zu überprüfen. Dafür gebe es rechtlich und datenschutzrechtlich viele Voraussetzungen, die geprüft werden müssten.

In Sachsen gibt es laut Justizministerium aktuell 197 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, ihre Zahl nimmt seit Jahren ab. Trotz Neueinstellungen sind knapp zwölf Stellen unbesetzt. Seit 2016 können auch Quereinsteiger die 18-monatige Ausbildung für das Amt im mittleren Justizdienst durchlaufen - bisher insgesamt zehn. Sollte sich in Zukunft angesichts der Nachwuchsprobleme Handlungsbedarf ergeben, «würde auf diesen in geeigneter Weise reagiert».

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