Sachsen passt sich der aktuellen Pandemie-Situation an und hat eine Vielzahl an Änderungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 16. Juli in Kraft und ist bis zum 28. Juli 2021 gültig.
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 10, entfällt zukünftig die Maskenpflicht für Ladengeschäfte und Märkte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Weiterhin gültig ist die Maskenpflicht bei Körpernahen Dienstleistungen, Großveranstaltung § 7 III im Innenbereich und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.