Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden macht aus der Not eine Tugend: Da die Landesdirektion Sachsen und das Verwaltungsgericht Dresden die Veranstaltung nicht in Gänze als Versammlung anerkennen, soll nun jeden Tag parallel zum geplanten Straßenfest ein Aufzug stattfinden. Die Stadt Dresden habe den Organisatoren freigestellt, «die Modalitäten des Straßenfestes so zu ändern, dass es sich für objektive Dritte als Versammlung darstellt», erklärten die Veranstalter. Der CSD ist vom 4. bis 6. Juni geplant.
«Von dieser Option machen wir hiermit Gebrauch und melden ein um zwei weitere Aufzüge erweitertes Versammlungskonzept an», sagte CSD-Chef Ronald Zenker der Deutschen Presse-Agentur. Die «alternative Option über die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen einschließlich der zahlreichen verlangten weiteren Anträge, Konzepte und Gutachten ist für den CSD nicht leistbar». Der CSD werde ehrenamtlich organisiert, Anforderungen an kommerzielle Großveranstaltungen nicht erfüllbar.
«Der 33. CSD Dresden ist auch keine kommerzielle Großveranstaltung, sondern eine Versammlung. Wir halten die Begründung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für nicht nachvollziehbar und werden sie mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zur Überprüfung stellen», sagte Zenker.