Die Veranstalter des Christopher Street Day (CSD) in Dresden sind erleichtert, dass das gesamte Fest als Versammlung stattfinden kann. «Die gestrige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für den CSD Dresden und ein starkes Signal für die Versammlungsfreiheit», sagte Ronald Zenker, Vorstandssprecher des CSD Dresden.
Wochenlang hatte es Streit um das Straßenfest im Rahmen des CSD vom 4. bis 6. Juni gegeben. Am Dienstag stufte das Sächsische Oberverwaltungsgericht neben dem Umzug auch das Fest als Versammlung ein. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.