Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine umfassende Reform des Namensrechts in Deutschland in Kraft. Die Gesetzesänderung, die das Bundesjustizministerium angestoßen hat, soll die Namenswahl für Ehepaare und Familien deutlich erleichtern und modernisieren. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Veränderungen und den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Flexibilität und Individualität.
Doppelnamen für Ehepartner
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Wiedereinführung von Doppelnamen für Ehepaare. Künftig können Ehepartner ihre Nachnamen frei kombinieren, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Reihenfolge oder Schreibweise. So können zum Beispiel aus „Klüngel“ und „Sausenberger“ „Klüngel-Sausenberger“ oder „Sausenberger-Klüngel" werden. Auch die Bildung von Doppelnamen mit Bindestrichen oder Leerzeichen wird möglich sein.
Bisher durften nur einer der beiden Partner den gemeinsamen Familiennamen als alleinigen Nachnamen führen, was häufig zu Kritik und Unzufriedenheit führte. Die neue Regelung gibt Paaren mehr Freiheit bei der individuellen Namenswahl.