Wer in Dresden ein Haustier verliert, muss oft innerhalb weniger Stunden entscheiden, was mit dem toten Tier geschehen soll. In Dresden gibt es dafür vier Wege: das Grab im eigenen Garten, ein Grab auf dem Tierfriedhof in Stetzsch, die Einäscherung in einem Tierkrematorium und die gemeinsame Urnenbestattung von Mensch und Tier auf dem Heidefriedhof. Für jeden Weg gelten eigene Regeln und Preise. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was in Sachsen zulässig ist, welche Anbieter es vor Ort gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Der Wald ist kein zulässiger Ort. Wer sein Tier dort oder auf einem fremden Grundstück vergräbt, riskiert ein Bußgeld und im schlimmsten Fall die Anordnung, das Tier wieder auszugraben.
Eingeschläferte Tiere: Vorher beim Veterinäramt nachfragen
Bei eingeschläferten Tieren gibt es einen Haken. Das gängige Einschläferungsmittel Pentobarbital bleibt im Körper und kann ins Grundwasser gelangen. Deshalb ist die Gartenbestattung eingeschläferter Tiere je nach Lage nicht ohne Weiteres erlaubt. Klären Sie das vor der Bestattung mit dem Tierarzt und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Dresden.
Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?
In Wasserschutzgebieten ist die Tierbestattung im Garten grundsätzlich verboten, und Teile des Dresdner Stadtgebiets liegen in solchen Zonen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, erfahren Sie beim Umweltamt der Stadt Dresden oder bei Ihrem Wasserversorger. Ein Verstoß kann teuer werden. Je nach Bundesland und Schwere reichen die Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich.