Dresden. Die zu hohe Hecke, die laute Musik von nebenan, ein böses Wort über den Gartenzaun: Streit mit dem Nachbarn muss nicht gleich vor Gericht landen. In Dresden kümmern sich 16 Schiedsstellen darum, solche Konflikte außergerichtlich beizulegen – freiwillig, unbürokratisch und kostengünstig. Und wenn die Schlichtung scheitert, steht der Weg zum Gericht immer noch offen.
Zwei von drei Verfahren enden mit einer Einigung
Wie gut das funktioniert, zeigen die Zahlen aus dem vergangenen Jahr. 21 Schlichtungsverfahren führten die Dresdner Schiedsstellen durch, in 14 Fällen einigten sich die Parteien - eine Erfolgsquote von zwei Dritteln. Hinzu kamen 66 Beratungen, bei denen es gar nicht erst zu einem offiziellen Verfahren kam.
Das Spektrum ist breit. Bei Nachbarschaftsstreit wegen Lärm oder Pflanzabständen wird geschlichtet, ebenso bei vermögensrechtlichen Fragen wie im Mietrecht oder bei Beleidigungen.
Bei bestimmten Strafsachen führt sogar kein Weg an der Schiedsstelle vorbei: Wer wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung eine Privatklage erheben will, muss vorher das sogenannte Sühneverfahren durchlaufen.