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Neuer Zoff um die Marienbrücke in Dresden: Das werfen die Grünen OB Hilbert vor

Eine viel befahrene Straße auf einer Brücke mit Autos und einer gelben Straßenbahn. Im Hintergrund steht das historische Gebäude Yenidze mit seiner markanten Kuppel unter einem bewölkten Himmel. Links befindet sich ein Gehweg.
Berufsverkehr auf der Dresdner Marienbrücke vor der Kulisse der Yenidze: Die Grünen-Fraktion fordert in einer erneuten Anfrage an den Oberbürgermeister die dauerhafte Sperrung des Gleisbereichs für den Autoverkehr. Foto: CdH
Von: Cornelius de Haas
Warum lehnt Oberbürgermeister Dirk Hilbert eine dauerhafte Sperrung des Gleisbereichs auf der Marienbrücke für den Autoverkehr ab? Die Grünen-Fraktion hakt zum zweiten Mal nach, denn die erste Antwort aus dem Rathaus lässt zentrale Fragen offen.

Dresden. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beim Oberbürgermeister erneut nachgefragt, warum der Gleisbereich auf der Marienbrücke nicht dauerhaft für den Autoverkehr gesperrt wird, wie aus der Anfrage AF1481/26 vom Mittwoch hervorgeht. Grund für den zweiten Anlauf sei, dass Hilbert keine der vier ursprünglich gestellten Fragen aus der Anfrage AF1380/26 im Sinne der Fragestellung beantwortet habe, kritisiert die Fraktion.

Hilbert verweist auf Sicherheitsrisiken

In seinem Antwortschreiben vom 22. Juni habe Hilbert die Ablehnung mit Sicherheitsrisiken begründet. Ein Überstauen der Kreuzungsbereiche zwischen Marienbrücke und Schlesischem Platz führe zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende gefährlich seien, heißt es in dem Schreiben. Im Jahr 2025 habe die Verkehrspolizeiinspektion zudem vier Schwerpunktkontrollen am Schlesischen Platz durchgeführt.

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Widerspruch zur Akteneinsicht

Genau an dieser Begründung setzt die Kritik der Grünen an. Eine Akteneinsicht im September 2025 habe ergeben, dass die Polizei keine straßenverkehrsrechtlichen Einwände gegen eine dauerhafte Abmarkierung erhoben habe, so die Fraktion. Das stehe im Widerspruch zur aktuellen Aussage der Verwaltung, wonach die Polizei Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit geäußert habe. Konkrete Zahlen zu Staulängen oder zur Häufigkeit von Rückstaus liefere die Verwaltung bislang nicht.

Keine automatisierte Datenerfassung

Rückstauerscheinungen an signalisierten Streckenabschnitten würden nicht automatisiert erfasst, teilte das Rathaus mit. Ein Vergleich zwischen Zeiträumen mit und ohne provisorische Abmarkierung sei daher ohne manuelle Erhebung nicht möglich gewesen.

Grüne fordern Nachbesserung

Die verkehrspolitische Sprecherin Susanne Krause bezeichnete die bisherigen Antworten als ausweichend und inhaltlich unzutreffend. Die Fraktion habe deshalb alle vier Fragen mit zusätzlichen Erläuterungen erneut eingereicht und verweist dabei unter anderem auf § 11 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach das Einfahren in eine durch Rückstau blockierte Kreuzung auch bei Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen untersagt ist. Eine erneute Stellungnahme des Oberbürgermeisters steht noch aus. 

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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