Neuer Zoff um die Marienbrücke in Dresden: Das werfen die Grünen OB Hilbert vor
Dresden. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beim Oberbürgermeister erneut nachgefragt, warum der Gleisbereich auf der Marienbrücke nicht dauerhaft für den Autoverkehr gesperrt wird, wie aus der Anfrage AF1481/26 vom Mittwoch hervorgeht. Grund für den zweiten Anlauf sei, dass Hilbert keine der vier ursprünglich gestellten Fragen aus der Anfrage AF1380/26 im Sinne der Fragestellung beantwortet habe, kritisiert die Fraktion.
Hilbert verweist auf Sicherheitsrisiken
In seinem Antwortschreiben vom 22. Juni habe Hilbert die Ablehnung mit Sicherheitsrisiken begründet. Ein Überstauen der Kreuzungsbereiche zwischen Marienbrücke und Schlesischem Platz führe zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende gefährlich seien, heißt es in dem Schreiben. Im Jahr 2025 habe die Verkehrspolizeiinspektion zudem vier Schwerpunktkontrollen am Schlesischen Platz durchgeführt.
Widerspruch zur Akteneinsicht
Genau an dieser Begründung setzt die Kritik der Grünen an. Eine Akteneinsicht im September 2025 habe ergeben, dass die Polizei keine straßenverkehrsrechtlichen Einwände gegen eine dauerhafte Abmarkierung erhoben habe, so die Fraktion. Das stehe im Widerspruch zur aktuellen Aussage der Verwaltung, wonach die Polizei Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit geäußert habe. Konkrete Zahlen zu Staulängen oder zur Häufigkeit von Rückstaus liefere die Verwaltung bislang nicht.
Keine automatisierte Datenerfassung
Rückstauerscheinungen an signalisierten Streckenabschnitten würden nicht automatisiert erfasst, teilte das Rathaus mit. Ein Vergleich zwischen Zeiträumen mit und ohne provisorische Abmarkierung sei daher ohne manuelle Erhebung nicht möglich gewesen.
Grüne fordern Nachbesserung
Die verkehrspolitische Sprecherin Susanne Krause bezeichnete die bisherigen Antworten als ausweichend und inhaltlich unzutreffend. Die Fraktion habe deshalb alle vier Fragen mit zusätzlichen Erläuterungen erneut eingereicht und verweist dabei unter anderem auf § 11 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach das Einfahren in eine durch Rückstau blockierte Kreuzung auch bei Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen untersagt ist. Eine erneute Stellungnahme des Oberbürgermeisters steht noch aus.