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Messerstich vor Bahnhof Neustadt: Anklage wegen versuchten Totschlags

Eine Nahaufnahme einer geballten menschlichen Faust, die ein kurzes, klauenartig gebogenes Messer mit einer dunkelgrauen, leicht abgenutzten Klinge fest umschlossen hält. Der Armansatz ist im unteren Bereich sichtbar, der Hintergrund ist dunkel, texturiert und stark unscharf.
Eskalation am Bahnhof Neustadt: Nach einer blutigen Auseinandersetzung auf dem Schlesischen Platz, bei der ein 42-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Dresden nun Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Symbolbild: pixabay/Mikewildadventure
Von: Dresden News
Ein Streit am helllichten Tag auf dem Schlesischen Platz in Dresden eskaliert - ein Stich in den Bauch, ein Mann ringt mit dem Tod. Jetzt muss sich ein 48-Jähriger vor dem Schwurgericht verantworten, doch er erzählt eine ganz andere Version der Tat.

Dresden. Es ist ein gewöhnlicher Februarnachmittag, als die Situation vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt kippt: Am 15. Februar geraten zwei Männer auf dem Schlesischen Platz aneinander. Der Streit eskaliert - und endet beinahe tödlich. Ein 48-jähriger Russe soll seinem Kontrahenten, einem 42-jährigen wohnungslosen Polen, ein Messer in den Bauch gerammt haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Dresden wollte er ihn töten.

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Für den mutmaßlichen Täter klickten noch am selben Tag die Handschellen. Seit dem 16. Februar sitzt er in Untersuchungshaft, ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden hatte den Haftbefehl erlassen. Brisant: Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft, teils wegen ähnlicher Delikte.

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Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Der Vorwurf wiegt schwer: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Doch der 48-Jährige bestreitet die Tatversion der Ankläger. Seine Darstellung: Er habe sich lediglich gewehrt und daher aus Notwehr gehandelt.

Ob diese Verteidigung trägt, muss nun die Justiz klären. Das Landgericht Dresden entscheidet zunächst, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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