Neue Wendung im Streit um das Dresdner Lingnerschloss: Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung hat sich mit 6 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen, den vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleich nicht wie bisher vorgesehen umzusetzen. Der Antrag stammt von CDU-Stadtrat Dr. Hans-Joachim Brauns. Entscheiden muss der Stadtrat am 3. September. Bis dahin bleibt der bestehende Vertrag mit Thomas Bohn und Oliver Kreider bestehen.
Dresden. Der geplante Übergang des Erbbaurechts am Lingnerschloss auf die Unternehmer Thomas Bohn und Oliver Kreider ist politisch unsicherer geworden. Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit hat am Dienstagabend einen Ersetzungsantrag von CDU-Stadtrat Dr. Hans-Joachim Brauns mit sechs Ja- gegen vier Nein-Stimmen angenommen.
Nach einem DIE SACHSEN NEWS vorliegenden Beschlussauszug soll Oberbürgermeister Dirk Hilbert beauftragt werden, den vor dem Oberlandesgericht Dresden geschlossenen Vergleich zu widerrufen. Gleichzeitig soll die Stadt gegenüber Gericht und Insolvenzverwalter deutlich machen, dass sie weiter zu einem Vergleich bereit ist. Dafür sollen aus Sicht des Ausschusses jedoch Änderungen am Erbbaurechtsvertrag mit dem künftigen Übernehmer vorgenommen werden.