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Kontrollen in Dresden: Jeder zweite Hundehalter verstößt gegen Regeln

Kontrollen in Dresden: Jeder zweite Hundehalter verstößt gegen Regeln
Symbolbild Hundehalter / pixabay planet_fox
Bei einer stadtweiten Aktion überprüft das Ordnungsamt 129 Personen – in 61 Fällen gibt es Verstöße. Vor allem der Nachweis der Hundesteuer fehlt häufig.

Dresden. Bei einer stadtweiten Kontrollaktion hat das Dresdner Ordnungsamt zahlreiche Verstöße von Hundehaltern festgestellt. Vier Teams des Gemeindlichen Vollzugsdienstes überprüften am Freitag (17. April 2026) insgesamt 129 Personen – viele davon konnten den Nachweis über die Hundesteuer nicht erbringen.

Die Einsatzkräfte waren in ziviler Kleidung vom Morgen bis in den Nachmittag unterwegs. Hintergrund sind wiederkehrende Beschwerden, vor allem aus Wohngebieten: liegengebliebener Hundekot und freilaufende Tiere sorgen dort regelmäßig für Ärger.

Fast jeder Zweite ohne gültigen Nachweis

In 61 Fällen stellten die Kontrolleure Verstöße gegen die Hundesteuersatzung fest. Damit fiel nahezu jeder zweite überprüfte Halter auf. Die Stadt hat entsprechende Verfahren eingeleitet und prüft nun die steuerliche Situation der Betroffenen.

Auch bei den Verhaltensregeln gab es Beanstandungen: Zwei Personen führten keine Kotbeutel mit, in einem Fall wurde die Leinenpflicht missachtet. Kontrolliert wurde gezielt in Bereichen mit besonderen Vorgaben – etwa in Leinenzwanggebieten und an Haltestellen des Nahverkehrs.

Beschwerden als Auslöser

Die Stadt reagiert mit solchen Aktionen auf anhaltende Hinweise aus der Bevölkerung. Immer wieder geht es um verschmutzte Grünflächen oder Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Nutzern öffentlicher Räume.

Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist die Polizeiverordnung „Sicherheit und Ordnung“. Sie regelt unter anderem Leinenpflichten sowie die Beseitigung von Hundekot.

Weitere Kontrollen angekündigt

Das Ordnungsamt kündigte an, die Überprüfungen fortzusetzen – auch unabhängig von solchen Schwerpunktaktionen. Die Einhaltung von Steuerpflicht, Leinenzwang und Mitführpflicht von Beuteln bleibt Teil des regulären Streifendienstes. Ziel ist es, Verstöße konsequenter zu ahnden und Konflikte im Alltag zu reduzieren.