Dresden. Der Streit ums Lingnerschloss spitzt sich vor der Abstimmung im Stadtrat zu. Nachdem der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung empfohlen hat, den vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleich zu widerrufen, stellt sich Insolvenzverwalter Alexander Hartig quer. Widerrufen werde er den Vergleich nicht, teilt er über das Lingner Forum mit, das für das Konzept der Unternehmer Thomas Bohn und Oliver Kreider wirbt. Einer Verlängerung der Widerrufsfrist über den 15. September hinaus stimme er ebenfalls nicht zu. Ein Nein des Stadtrats am 3. September wäre damit nicht der Beginn neuer Verhandlungen, sondern der Gang zurück vor Gericht.
Insolvenzverwalter Hartig: Was ein Nein Dresden kosten könnte
Die Gläubigerversammlung habe dem Vergleich einstimmig zugestimmt, betont Hartig. Was ein Scheitern kosten kann, rechnet er in mehreren Szenarien durch. Verliert die Stadt vor Gericht, geht er bei einem angenommenen Objektwert von mindestens 22 Millionen Euro von rund 1,7 Millionen Euro Prozesskosten aus, ohne dass Dresden das Erbbaurecht zurückerhält. Zieht sich das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof, könnten daraus rund 2,9 Millionen Euro werden. Dass die Stadt selbst im günstigsten Fall zahlt, begründet er mit der Masseunzulänglichkeit: In der Insolvenzmasse sei nicht genug Geld, um die Prozesskosten zu decken, sie blieben dann bei Dresden. Auch dann rechnet Hartig mit rund 2,1 Millionen Euro.
In einem weiteren Szenario könnte der BGH zwar den Heimfall an die Stadt anerkennen, eine entschädigungslose Rückgabe aber für unverhältnismäßig halten. Als mögliche Grundlage für eine Entschädigung nennt Hartig eine Wertsteigerung von rund 15 Millionen Euro. Eine automatische Zahlung in dieser Höhe bedeute das nicht.