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Dresden macht Ernst: 700 Wohnungen sollen zurück an Mieter

Ein lächelnder junger Mann sitzt in Hausschuhen auf einem grauen Sofa und schaut auf sein Smartphone. Neben ihm steht ein großer, hellgrüner Koffer, auf dem eine Kamera liegt. Im Hintergrund sind Zimmerpflanzen und eine Treppe zu sehen.
Das Ende des Airbnb-Booms in Dresden? Die neue Satzung begrenzt die Kurzzeitvermietung von Wohnraum an Touristen streng auf maximal zwölf Wochen pro Jahr. Symbolfoto: benzoix on Magnific
Von: Cornelius de Haas
Die sächsische Landeshauptstadt will hunderte Airbnb-Wohnungen und Leerstände für den Mietmarkt zurückgewinnen. Eine neue stadtweite Satzung setzt nun klare Grenzen gegen die Zweckentfremdung von kostbarem Wohnraum.

Dresden. Lange Zeit hat die Landeshauptstadt Dresden auf diesen Moment hingearbeitet, nun liegt ein konkreter Entwurf vor, der den hiesigen Mietmarkt nachhaltig entlasten soll. Während die Nachbarstadt Leipzig bereits vor geraumer Zeit Fakten geschaffen und erste Erfolge erzielt hat, zieht Dresden nun mit einer umfassenden Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung nach.

Das Ziel der Verwaltung ist dabei klar definiert: Bis zu 700 Wohnungen, die derzeit dem regulären Markt entzogen sind, sollen reaktiviert und wieder an Mieter vergeben werden. Der entsprechende Entwurf wird am Montag, dem 18. Mai 2026, erstmals im Ältestenrat der Stadt präsentiert, bevor er den weiteren Weg durch die politischen Gremien antritt.

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Die drastische Zunahme der Zweckentfremdung

Die Notwendigkeit für ein solches Eingreifen wird durch die statistische Entwicklung der letzten Jahre untermauert. Die Stadtverwaltung beobachtet eine besorgniserregende Dynamik bei den Airbnb-ähnlichen Angeboten im Stadtgebiet. Waren es Ende des Jahres 2019 noch rund 1.400 solcher Angebote, ist die Zahl bis zum Dezember 2025 auf schätzungsweise 2.200 angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 57 Prozent innerhalb von nur sechs Jahren.

Besonders problematisch ist dabei die Struktur des betroffenen Wohnraums: Etwa 85 Prozent der zweckentfremdeten Einheiten sind Ein- und Zweiraumwohnungen. Genau dieses Segment wird jedoch von Singles, Studenten und Geringverdienern auf dem ohnehin angespannten Dresdner Wohnungsmarkt am dringendsten gesucht. Der Beigeordnete Stephan Kühn unterstrich in diesem Zusammenhang, dass bezahlbarer Wohnraum in der Stadt mittlerweile ein rares Gut geworden ist, was ein entschlossenes Handeln der Verwaltung unumgänglich mache.

Klare Regeln gegen Leerstand und Kurzzeitvermietung

Der nun vorliegende Satzungsentwurf definiert präzise, wann eine Wohnung als zweckentfremdet gilt und somit sanktioniert werden kann. Die Stadt setzt hierbei an zwei wesentlichen Hebeln an:

  • Wer seine Wohnung pro Jahr für einen Zeitraum von mehr als zwölf Wochen kurzzeitig an Touristen oder andere Gäste vermietet, begeht laut dem neuen Regelwerk eine Zweckentfremdung.
  • Ebenso wird ein Leerstand von mehr als zwölf Monaten als unzulässige Zweckentfremdung eingestuft, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.

Durch diese klaren Fristen will die Verwaltung sicherstellen, dass Wohnraum primär seinem eigentlichen Zweck dient: dem dauerhaften Wohnen. Wer dennoch gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Satzung sieht vor, dass in solchen Fällen entweder angemessener Ersatzwohnraum geschaffen werden muss oder Ausgleichszahlungen an die Stadt zu leisten sind.

Ein Regelwerk für das gesamte Stadtgebiet

Ein entscheidender Punkt des neuen Entwurfs ist der räumliche Geltungsbereich. Ursprünglich war im Stadtrat angedacht worden, die Satzung lediglich auf die besonders stark betroffenen Stadtteile Altstadt und Neustadt zu begrenzen. Die Verwaltung hat sich nun jedoch für eine stadtweite Gültigkeit entschieden. Diese Ausdehnung auf alle Stadtbezirke wird damit begründet, dass man sogenannte Ausweicheffekte verhindern wolle.

Würde das Verbot nur punktuell gelten, bestünde die Gefahr, dass Vermieter ihre Aktivitäten einfach in angrenzende Viertel verlagern, was das Problem lediglich verschieben, aber nicht lösen würde. Sofern der Stadtrat dem Entwurf zustimmt, wird die Satzung zunächst für eine Dauer von fünf Jahren in Kraft treten.

Ausnahmen und bürokratische Umsetzung

Trotz der strengen Vorgaben sieht der Entwurf auch faire Übergangs- und Ausnahmeregelungen vor. So sind Ferienwohnungen, die bereits über eine baurechtliche Genehmigung verfügen, explizit von der Satzung ausgenommen. Gleiches gilt für klassische Betriebswohnungen oder Ferienwohnungen, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. Zudem greift für bereits existierende, aber bislang nicht formal genehmigte Ferienwohnungen ein landesrechtlicher Bestandsschutz von zwei Jahren.

Interessant ist auch der organisatorische Aspekt der Umsetzung. Die Stadt plant, die Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regeln dem Amt für Stadtplanung und Mobilität zu übertragen. Trotz der zu erwartenden Mehrarbeit sollen für diese Aufgabe keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden, was die Effizienz der bestehenden Verwaltungsstrukturen unter Beweis stellen soll. Mit Blick auf Leipzig, wo seit September 2024 bereits rund 800 Wohnungen durch eine ähnliche Regelung reaktiviert werden konnten, blickt Dresden optimistisch auf die kommende Stadtratsentscheidung.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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