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Dresden erwartet fast 120 Millionen Euro Defizit für 2026

Oberbürgermeister Dirk Hilbert sitzt bei einer Pressekonferenz zwischen Jeanette Rißmann und Daniel Heine an einem Tisch. Im Hintergrund zeigt eine gelbe Leinwand die Aufschrift „Haushaltsjahr 2026 – Pressegespräch am 23. März 2026“.
Angespannte Finanzlage: Oberbürgermeister Dirk Hilbert stellt den Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2026 vor. Trotz höherer Steuereinnahmen rechnet Dresden mit einem Defizit von knapp 120 Millionen Euro, vor allem wegen hoher Sozialkosten. Archivfoto: CdH
Mehr Steuereinnahmen, aber keine Entspannung: Dresdens Kassenlage bleibt angespannt. Vor allem die Sozial- und Jugendhilfe reißt Löcher, die der Bund nach Sicht der Stadt nicht deckt.

Dresden. Dresdens Finanzen bleiben angespannt. Für das laufende Jahr zeichnet sich ein Defizit von rund 119,6 Millionen Euro ab, wie aus dem Finanzzwischenbericht hervorgeht, den Oberbürgermeister Dirk Hilbert am Montag, dem 14. September, vorstellte. Stichtag der Prognose ist der 30. Juni.

Größter Kostentreiber bleibt die Sozial- und Jugendhilfe. Diese Leistungen muss die Stadt erbringen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Bund finanziere sie aber nicht auskömmlich, so die Stadt. Zum Jahresende rechnet Dresden mit einem negativen Bestand an liquiden Mitteln von rund 131,2 Millionen Euro. Dieser Fehlbetrag ist zugleich der Startwert für den Haushalt 2027, der gerade neu geplant wird.

Mehr Steuern, aber auch neue Ausgaben

Gegenüber dem Nachtragshaushalt vom Juni gibt es Verschiebungen. Bei Grund- und Gewerbesteuer nimmt die Stadt rund 23 Millionen Euro mehr ein. Dem stehen höhere Ausgaben gegenüber, darunter 3,8 Millionen Euro bei den Personalkosten und sechs Millionen Euro für Energie an Schulen. Auch die 7,5 Millionen Euro für die Sicherung der Brücke Budapester Straße werden aus den Mehreinnahmen gedeckt.

Am Gesamtbild ändert das wenig. Das prognostizierte Defizit von 119,6 Millionen Euro verschiebt sich kaum, ihr diesjähriges Finanzziel werde die Stadt erreichen, hieß es. Der Finanzzwischenbericht ist gesetzlich vorgeschrieben und informiert Stadtrat und Rechtsaufsicht über wesentliche Abweichungen im Haushaltsjahr.