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Dresden erhöht Elternbeiträge für Kita und Hort

Eine Gruppe von acht fröhlichen Jungen und Mädchen sitzt nebeneinander auf einer Holzbank in einem bunten Kindergartenraum und lacht. Im Hintergrund ist eine farbenfroh bemalte Wand zu sehen.
Höhere Kosten für Familien: Ab Herbst steigen die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Dresden. Den größten Preissprung verzeichnen Plätze im Kindergarten mit einem Plus von 7,25 Prozent. Symbolbild: pixabay/tolmacho
Von: Cornelius de Haas
Familien in Dresden müssen sich zum Beginn des neuen Schuljahres auf höhere Kosten einstellen. Die Landeshauptstadt passt die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort zum 1. September 2026 an. Je nach Betreuungsform steigen die monatlichen Gebühren um bis zu 7,3 Prozent.

Dresden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für Dresdner Eltern ab dem Herbst ein Stück teurer. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die seit September 2022 geltende Elternbeitragssatzung, nach der die Gebühren stets auf Basis der Betriebskosten des Vorjahres neu kalkuliert werden. Die entsprechende Übersicht für das Jahr 2025 legte die Stadt am 30. Juni 2026 im elektronischen Amtsblatt offen. Ein vom Stadtrat beschlossener, schrittweise sinkender Bemessungssatz ist in den neuen Tarifen bereits eingerechnet und verhinderte einen noch steileren Anstieg.

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Kindergartenkinder verzeichnen den größten Preissprung

Die Kosten steigen quer durch alle Betreuungsmodelle. Den prozentual höchsten Zuwachs müssen Eltern von Kindergartenkindern tragen. Bei einer täglichen Betreuungszeit von neun Stunden klettert die monatliche Gebühr von bislang 215,75 Euro um 15,65 Euro auf künftig 231,40 Euro – ein Plus von 7,25 Prozent.

In der Krippe und der Kindertagespflege erhöht sich der Beitrag für einen Neun-Stunden-Platz ab September um 11,44 Euro auf insgesamt 280,19 Euro im Monat. Dies entspricht einer Steigerung von rund 4,3 Prozent. Wer ein Schulkind im Regelhort oder im Hort an Förderschulen betreuen lässt, zahlt bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden künftig einheitlich 125,43 Euro statt der bisherigen 119,12 Euro, was einer Erhöhung um 5,3 Prozent gleichkommt.

Rabatte für Geschwister und Alleinerziehende bleiben bestehen

Trotz der allgemeinen Tarifanhebung behalten die sozialen Entlastungsmechanismen der Stadt ihre Gültigkeit. Familien mit mehreren Kindern profitieren weiterhin von einer gestaffelten Regelung, sofern die Geschwister die Einrichtungen zeitgleich besuchen. Während für das erste Kind der volle Satz fällig wird, berechnet das Amt für Kindertagesbetreuung für das zweite Kind lediglich 60 Prozent der Gebühr. Ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag komplett.

Zusätzliche Erleichterungen sieht die Satzung für Alleinerziehende vor, die einen pauschalen Nachlass von zehn Prozent erhalten. Dadurch reduziert sich der Satz für das erste Kind auf 90 Prozent und für das zweite Kind auf 50 Prozent des regulären Beitrags. Unabhängig von diesen Pauschalen können Bezieher von Sozialleistungen sowie Geringverdiener einen Antrag auf Ermäßigung oder den vollständigen Erlass der Gebühren stellen, wenn ihnen die Zahlung finanziell nicht zuzumuten ist.

Die Anträge und detaillierten Richtlinien stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter www.dresden.de/elternbeitraege zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung öffnet die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung auf der Breitscheidstraße zu den regulären Sprechzeiten, zudem lässt sich die Terminvergabe vorab online steuern.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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