Das Corpus deliciti ist 8,40 Meter hoch und thront auf einer Wiese im beschaulichen Örtchen Ostro (Landkreis Bautzen). Dort hat die Familie von Konrad Schkoda im Frühjahr 2023 auf ihrem Privatgrundstück einen Mast samt Storchennest errichtet. Schon kurze Zeit später war er besetzt. Die Schkodas ließen sich von unabhängigen Mitgliedern des Naturschutzbundes Deutschlands (Nabu) beraten, die in der Oberlausitz schon viele Horste erfolgreich platziert hatten.
Storch stört Schlaf der Nachbarin
Der Kern unterschiedlicher Auffassungen sei nicht naturschutzrechtlicher Art, sondern ausschließlich baurechtlicher Natur, meint die Gemeinde Panschwitz-Kuckau, zu der Ostro gehört. In ihrem Widerspruchsschreiben macht sie sich zur Fürsprecherin einer Nachbarin, deren Grundstück an die Wiese mit dem Storchennest grenzt. Die in Schichten arbeitende Frau sei am Tage auf einen ungestörten Schlaf angewiesen, heißt es. «Ein erholsamer Schlaf bei offenem Fenster ist aufgrund des Storchennestes nicht mehr möglich.»
Auch über den «Nutzungszweck Wohnhaus» hat die Gemeinde in ihrem Schreiben an die Bauaufsicht nachgedacht. «Ein Storchennest mag für einzelne Individuen eine optische Erheiterung beim Blick aus dem Wohnhaus darstellen. Damit einher geht jedoch keine funktionelle Unterstützung des Wohnzweckes.» Die Gemeinde findet, dass bei einem Storch weder dessen bloße Anwesenheit noch seine Sichtbarkeit oder sein Geklapper als «wohnzweckfördernd» angesehen werden sollten.
Für die Experten vom Nabu klingen solche Fälle wie ein klassischer Nachbarschaftsstreit. Aktuell hat der Nabu-Landesverband keine juristischen Klagen von Bürgern gegen Naturschutzprojekte auf dem Tisch. «Es gibt hier und da Beschwerden, zum Beispiel über Bäume, die Schatten werfen oder in der Blütezeit Autos verschmutzen, über Hecken, die aus Sicht eines Nachbarn nicht ordentlich beschnitten sind oder ein durch den Biber vernässtes Jagdrevie», sagt Nabu-Chef Robert Beske. Meist lasse sich das im Gespräch aber klären.