Der Medizinische Dienst Sachsen hat im vergangenen Jahr 175 Behandlungsfehler festgestellt. Damit wurde in gut einem Viertel der begutachteten Fälle (27,1 Prozent) ein entsprechender Fehler registriert, wie der Medizinische Dienst mitteilte. Insgesamt gab es 646 Fälle, die die Gutachter zu prüfen hatten. Im Jahr 2024 waren 176 Behandlungsfehler ermittelt worden.
Behandlungsfehler in allen Fachbereichen
In 18,6 Prozent wurde von den Gutachtern ein direkter Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und einem gesundheitlichen Schaden registriert. Die Behandlungsfehler kamen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reichte von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie bis hin zur Zahnmedizin.
Die Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfs sei für Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung, um das Erlebte verarbeiten zu können, betonte Sabine Antonioli, Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Sachsen. «Unsere Gutachten verschaffen Betroffenen Gewissheit und helfen dabei, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.»