Erstmals gibt es im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses. Am kommenden Dienstag (1. September) werden zum Thema «Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 - Vertrauensschutz für Selbstständige» die Petentin sowie Vertreter des Wirtschaftsministeriums und der Sächsischen Aufbaubank angehört, wie der Landtag mitteilte. Diese öffentliche Petition hatte auf der Internetseite des Sächsischen Landtags 2.698 Mitzeichnungen erhalten. Seit dieser Wahlperiode können auf der Internetseite des Sächsischen Landtags öffentliche Petitionen eingereicht werden. Wenn mehr als 2.500 Menschen mitzeichnen, muss der Petitionsausschuss darüber beraten, ob eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden soll. Der Petitionsausschuss hat 24 Mitglieder aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen. Wenn Petitionen besonders viele Mitzeichner haben, scheine das Interesse an einem Anliegen besonders hoch zu sein, sagt Daniela Kuge, Vorsitzende des Petitionsausschusses. «Eine öffentliche Anhörung macht die Beratung und auch die oft wichtigen Details für die interessierten Bürgerinnen und Bürger leichter nachvollziehbar.» Am kommenden Mittwoch (3. September) ist eine weitere öffentliche Anhörung angesetzt. Dabei geht es um «Schulsozialarbeit erhalten und ausbauen - für starke Schulen in Sachsen». Dies hatten 4.621 Menschen unterzeichnet. An den Anhörungen darf jeder teilnehmen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenWeitere öffentliche Anhörung