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Grüne sehen sich in Fragerecht verletzt und klagen

Grüne sehen sich in Fragerecht verletzt und klagen
Grünen-Fraktionschefin Franziska Schubert sieht sich in ihrem Frage- und Auskunftsrecht als Abgeordnete verletzt. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News
Weil das Sozialministerium Fragen zur geschlossenen Helios-Klinik nur teilweise beantwortete, zieht Grünen-Politikerin Franziska Schubert vor das Verfassungsgericht. Es geht ihr um Transparenz.

Grünen-Fraktionschefin Franziska Schubert sieht sich als Landtagsmitglied in ihrem Frage- und Auskunftsrecht verletzt und zieht deshalb vor das Verfassungsgericht in Leipzig. Hintergrund ist eine Kleine Anfrage zur 2025 geschlossenen Helios-Klinik in Schkeuditz. Das sächsische Sozialministerium hatte einige Antworten mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert. Dabei ging es auch um den Erhalt öffentlicher Gelder für Investitionen der Klinik kurz vor deren Schließung.

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Parlament als Kontrollorgan 

«Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Fallzahlen der Helios-Klinik entwickelt haben und wie viele Steuermittel an die Klinik vor deren Schließung geflossen sind», betonte Fraktionschefin Franziska Schubert. Das Parlament sei das Kontrollorgan von Regierung und Verwaltung. «Unser Kontrollrecht ist durch das Frage- und Auskunftsrecht verfassungsrechtlich abgesichert. Insbesondere, wenn es um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern geht, darf sich das Sozialministerium nicht einfach in Schweigen hüllen.»

Gang zum Verfassungsgericht

«Wir lassen uns diese Politik des Ausschweigens nicht gefallen und haben deshalb den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen angerufen und beantragt festzustellen, dass die Staatsregierung durch ihre teilweise Verweigerung der Antworten auf meine Kleine Anfrage mich in meinem verfassungsmäßig garantierten Frage- und Auskunftsrecht verletzt hat», erklärte Schubert.

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