Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters im sächsischen Aue-Bad Schlema hat für einen viel beachteten Wahlkrimi gesorgt. Denn der Bewerber der rechtsextremen Partei Freie Sachsen lag bis zuletzt sehr gut im Rennen und unterlag am Sonntag nur knapp dem CDU-Kandidaten. Doch viele fragen sich auch mit Blick auf künftige Wahlen: Darf ein Rechtsextremist überhaupt ein solches Amt ausüben? Als Stadtoberhaupt wäre er Beamter auf Zeit. Und laut Gesetz darf nur ins Beamtenverhältnis berufen werden, wer «die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten».
Freie Sachsen dem Verfassungsschutz wohl bekannt
Die «Freien Sachsen» etwa sind dem Landesverfassungsschutz wohl bekannt. Sie seien eine «als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten». Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten richteten sich gegen den Bestand des Bundes, heißt es weiter. Außerdem fielen sie durch «Verächtlichmachung und Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern» auf. Schon im Bericht für 2021 - ihrem Gründungsjahr - heißt es: «Sie lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen sie überwinden.»
Und was passiert, wenn die nachträgliche Wahlprüfung für einen Gewählten negativ ausfällt? Dann würde die Wahl vom Landratsamt als ungültig erklärt und der Stadtrat müsste eine Neuwahl anberaumen. Der Gewählte dürfte dann nicht erneut antreten. Allerdings kann er gegen die Entscheidung der Rechtsaufsicht juristisch vorgehen und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.