Sächsische Beamte, die im Dienst verletzt oder getötet werden, und deren Familien sollen künftig fast doppelt so hohe Entschädigungen erhalten. 150.000 Euro statt bisher 80.000 Euro sieht eine geplante Gesetzesänderung etwa im Fall einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung vor, wie das Finanzministerium mitteilte. Im Todesfall erhalten die Witwe oder der Witwer demnach künftig 100.000 Euro statt 60.000 Euro.
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