Sachsen will die Mietpreisbremse bis Mitte 2027 verlängern. Den Entwurf für eine entsprechende Verordnung gab das Kabinett nach seiner Sitzung in Dresden zur Anhörung frei. Die bestehende Regelung läuft Ende dieses Jahres aus. Sie gilt nur für die Städte Dresden und Leipzig, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Aufgrund dieser Regelung darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Kraushaar: Mietpreisbremse kann keine Dauerlösung sein
«Die Mietpreisbremse kann keine Dauerlösung sein», stellte Kraushaar klar. Nach der Gesetzeslage hätten die Landesregierungen in erster Linie Maßnahmen zu treffen haben, die der Anspannung der Wohnungsmärkte entgegenwirken. Die Mietpreisgrenze dürfe nur ergänzen und zur Überbrückung eingesetzt werden. Nur der Bau von Wohnungen werde die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten letztlich wirklich entlassen. Der Neubau von Wohnungen müsse für Investoren allerdings finanzierbar sein.
Die Grünen kritisierten, dass Sachsen die zeitlichen Möglichkeiten zur Verlängerung der Mietpreisbremse nicht ausnutzt. «Der Bund hat die Verlängerung bis 2029 ermöglicht. Die CDU versäumt die Möglichkeit im Freistaat, den Menschen in ihren Mietwohnungen eine längerfristige Sicherheit zu geben», monierte der Landtagsabgeordnete Thomas Löser.
Auch den Linken geht die Verlängerung nicht weit genug. «Wir fordern Sanktionen gegen Eigentümer, etwa in Form hoher Bußgelder wie beim Mietwucherparagraphen und staatliche Kontrollstellen. Ein wirksames Instrument wäre zudem ein bundesweiter Mietendeckel, der in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wirkt und beispielsweise Mietobergrenzen definiert», erklärte Linke-Politikerin Juliane Nagel.
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