Schüler mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) sollen in Sachsen einen Nachteilsausgleich bekommen. Darauf verständigte sich der Landtag am Mittwochabend in einem Gruppenantrag fast aller Fraktionen. «Jeder Schüler zählt. Ich freue mich über den gemeinsamen Antritt, Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Rechenschwäche gezielt zu unterstützen. Wir werden jetzt zügig die Voraussetzungen dafür schaffen», sagte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Konkret wird Dyskalkulie künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt werden. Zunächst geht es um die Klassen 1 bis 3. Der Nachteilsausgleich bedeutet, dass betroffene Mädchen und Jungen mehr Arbeitszeit für schriftliche Leistungen, differenzierte Aufgabenstellungen und Platz für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Sachverständige sollen in einer Arbeitsgruppe die Details entwickeln.