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Flüchtlingsrat: Neue Geflüchteten-Einrichtung «haftähnlich»

Flüchtlingsrat: Neue Geflüchteten-Einrichtung «haftähnlich»
Nicht jedes Bundesland hat bislang solche Sekundärmigrationszentren für Menschen, für die asylrechtlich eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, eingerichtet. (Symbolbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa
Von: DieSachsen News
Seit Juli gibt es im Dresdner Norden eine neue zentrale Unterkunft für bestimmte Asylbewerber. Warum der Flüchtlingsrat darin einen Eingriff in Menschenrechte sieht.

Der Sächsische Flüchtlingsrat übt scharfe Kritik an einer neuen Einrichtung für bestimmte Asylbewerber. «Wir würden schon sagen, dass Sekundärmigrationszentren haftähnliche Einrichtungen sind», sagte Geschäftsleiterin Angela Müller dem MDR. «Es spricht ja nichts dagegen, Asylverfahren effizienter zu gestalten. Aber die Effizienz darf eben nicht zulasten von Menschenrechten und von Menschenwürde gehen.» Der Flüchtlingsrat befürworte dagegen eine dezentrale Unterbringung, in der etwa Privatsphäre und Bewegungsfreiheit gewährleistet wären.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, Ronny Wähner, hatte dem MDR gegenüber wiederum betont: «Es ist keine Haftanstalt, das muss man deutlich sagen. Es ist eine Unterbringungsmöglichkeit mit gewissen Auflagen.»

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Umgewandeltes Zentrum seit Juli 

Seit Anfang Juli wird das frühere Landesausreisezentrum in Dresden entsprechend der neuen Rechtslagen als sogenanntes Sekundärmigrationszentrum weitergeführt. Im Zuge des verschärften Asylrechts können Bundesländer solche Unterkünfte für die Betroffenen einrichten. Dort sollen zentral Menschen verpflichtend leben, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist oder für die dort bereits ein Schutzstatus vorliegt. In der Dresdner Einrichtung soll Platz für bis 400 Menschen sein.

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