Sachsen hat immer noch zu wenige Plätze in Schutzhäusern für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt: Im vergangenen Jahr mussten mindestens 306 Frauen, die in einem der 17 sächsischen Schutzhäuser Zuflucht suchten, wegen Platzmangels abgewiesen werden. Das ergab eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Linke) im Landtag. Dazu kommen 20 Absagen von speziellen Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie 50 für Männerschutzwohnungen.
Die Zahl der Familienschutzplätze wuchs seit dem vergangenen Jahr zwar von 168 auf 180. Nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention müsste Sachsen entsprechend seiner Bevölkerungszahl aber 404 Plätze für betroffene Frauen vorhalten. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen, das Normen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt und häuslicher Gewalt umfasst.