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Medizinischer Dienst: 175 Behandlungsfehler in Sachsen

Medizinischer Dienst: 175 Behandlungsfehler in Sachsen
Behandlungsfehler kamen in allen Fachgebieten vor. (Symbolbild) / Foto: Oliver Berg/dpa
Von: DieSachsen News
Patienten können sich bei ihrer Krankenkasse melden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Bei mehr als jedem Vierten geprüften Fall in Sachsen lief etwas falsch. Wie Betroffene Hilfe bekommen.

Der Medizinische Dienst Sachsen hat im vergangenen Jahr 175 Behandlungsfehler festgestellt. Damit wurde in gut einem Viertel der begutachteten Fälle (27,1 Prozent) ein entsprechender Fehler registriert, wie der Medizinische Dienst mitteilte. Insgesamt gab es 646 Fälle, die die Gutachter zu prüfen hatten. Im Jahr 2024 waren 176 Behandlungsfehler ermittelt worden.

Behandlungsfehler in allen Fachbereichen

In 18,6 Prozent wurde von den Gutachtern ein direkter Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und einem gesundheitlichen Schaden registriert. Die Behandlungsfehler kamen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reichte von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie bis hin zur Zahnmedizin.

Die Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfs sei für Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung, um das Erlebte verarbeiten zu können, betonte Sabine Antonioli, Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Sachsen. «Unsere Gutachten verschaffen Betroffenen Gewissheit und helfen dabei, gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.»

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Dunkelziffer wohl deutlich höher

Die Zahlen zeigten nur einen kleinen Ausschnitt, hieß es. Viele Behandlungsfehler bleiben demnach unentdeckt, weil sie in Deutschland weder zentral erfasst noch systematisch ausgewertet werden. Hinzu kommt, dass Patientinnen und Patienten Fehler nicht immer als solche erkennen und deshalb auch keinen entsprechenden Vorwurf erheben.

Fehler verursachen neben Leid auch hohe Zusatzkosten

Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler können Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig werden. Zudem können Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Bei einem Verdacht können sich Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkasse wenden, die dann entsprechende Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gibt. Kosten entstehen den Patienten dadurch nicht.

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