Sachsen sieht sich im Kampf gegen Finanzkriminalität auf einem guten Weg. Am Mittag soll der Finanzausschuss des Bundesrats über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheiden, der dem Zoll mehr Befugnisse einräumt. Die auf Initiative Sachsens und Nordrhein-Westfalens geforderte und von allen Bundesländern unterstützte Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen ist aber nicht enthalten. «Bislang gibt es hier eine große Diskrepanz zwischen dem, was der Staat leisten kann und die Bürger von ihm erwarten. Der Rechtsstaat muss handlungsfähig und in der Lage sein, Strukturen der Organisierten Kriminalität wirksam zu bekämpfen», sagte Finanzminister Christian Piwarz (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Bislang müssen Strafverfolger mutmaßlichen Kriminellen nachweisen, dass ihr Vermögen mit Geld aus illegalen Geschäften - etwa dem Drogenhandel - finanziert wurde. Bei der Beweislastumkehr hingegen haben die Betreffenden selbst zu beweisen, dass ihr Geld aus legalen Geschäften stammt. Piwarz zufolge ist es der Bevölkerung nicht länger zu vermitteln, dass selbst Leute, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, Luxusautos oder Villen besitzen. Er spielte damit vor allem auf kriminelle Clans an. Wenn es ein offenkundiges Missverhältnis zwischen der angeblichen Bedürftigkeit und hohen Vermögenswerten gebe, sollten die Betroffenen in der Nachweispflicht sein. Sachsen und Nordrhein-Westfalen hatten die Bundesratsinitiative im Herbst 2025 gestartet. Dem schlossen sich inzwischen alle Bundesländer an. Im Juli stellten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerkriminalität vor. Inzwischen liegt der Entwurf eines sogenannten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes vor. Über ihn soll nun zunächst der Finanzausschuss des Bundesrats beraten und am 25. September dann der Bundesrat selbst. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss die Bundesregierung das Votum der Länderkammer berücksichtigen. Piwarz kritisiert, dass im Gesetzentwurf von der Beweislastumkehr nichts zu lesen ist. Deshalb geht der Entwurf dem Freistaat nicht weit genug. «Die Beweislast liegt nach wie vor beim Staat. Das reicht uns nicht. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte die organisierte Kriminalität nach wie vor die Herkunft der Vermögenswerte verschleiern, obwohl objektive Indizien gegen einen rechtmäßigen Erwerb sprechen», erklärte der Minister. Deshalb bringe Sachsen drei Änderungsanträge ein. «Wenn schon die Beweislast beim Staat verbleiben soll, dann sollten aus unserer Sicht zumindest zwei Grundvoraussetzungen ausreichen, um das Vermögen zu entziehen: Es muss ein grobes Missverhältnis zwischen Vermögen und Einkommen vorliegen. Zudem sollte ein Bezug zu kriminellen Strukturen bestehen.» Mit einem weiteren Antrag will Sachsen erreichen, dass auch die Bundesländer mit ihren Landesfinanzbehörden eigenständige Verfahren zur Aufklärung, Sicherung und Einziehung verdächtiger Vermögensgegenstände führen dürfen. «Das sollte nicht nur allein dem Zoll möglich sein. Für die Länder sollten dieselben Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten gelten wie für den Zoll», forderte Piwarz. «Ganz essenziell ist auch, dass der Zoll automatisch Finanzamtsdaten bei den Ländern abrufen kann. Dies sieht der Gesetzentwurf nur auf Anfrage vor. Der Zoll sollte jedoch alle Daten, die er braucht, ohne große und zeitraubende Hürden abrufen können», argumentierte der Finanzminister. Diesem Anliegen diene der dritte Änderungsantrag. Eine Form der Finanzkriminalität ist die Geldwäsche. Sie gilt als eine Art Lebensader der organisierten Kriminalität, da Banden mit dem illegalen Geld ihr Leben und oft auch ihren Luxus finanzieren. «Legale wirtschaftliche Strukturen werden unterwandert, und es entstehen Parallelgesellschaften, die sich dem Rechtsstaat entziehen», sagte Piwarz. In Deutschland würden jährlich schätzungsweise 100 Milliarden Euro «schmutziges Geld» gewaschen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBundesländer wollen Beweislastumkehr
Bundesratsinitiative von Sachsen und Nordrhein-Westfalen
Sachsen will mehrere Änderungsanträge einbringen
Bundesländer sollen eigenständige Verfahren führen können