Der Wald soll nach dem Willen Sachsens nicht als Fläche für Solaranlagen dienen. Das Kabinett beschloss am Dienstag, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.
Konkret geht es um die Streichung des sogenannten Abwägungsvorganges im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In der aktuellen Fassung des EEG hat der Bund seit 2022 die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien als «überragendes öffentliches Interesse» eingestuft.