In Sachsen verstoßen immer mehr Lastwagenfahrer gegen das Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen. Bei der Zentralen Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 510 derartige Verstöße zur Anzeige gebracht, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 450 Verstöße.
Ausnahmen für Transporte mit frischen Lebensmitteln
An Sonn- und Feiertagen dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren. Dies gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Ausgenommen sind Transporte frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderbliches Obst und Gemüse.
Wird ein Lastwagenfahrer erwischt, wird ihm die Weiterfahrt verwehrt, und er erhält eine Geldbuße von 120 Euro. Für den Fahrzeughalter oder anordnende Personen beträgt das Bußgeld 570 Euro.