Die «Ostdeutsche Allgemeine Zeitung» («OAZ») muss keine Unterlassung kritischer Aussagen des Blog-Portals «Volksverpetzer» hinnehmen. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) hat eine entsprechende Beschwerde der «OAZ» am Dienstag zurückgewiesen. Nach Angaben des Gerichts drehte sich das Verfahren um einen Artikel des «Volksverpetzers». Darin setzten sich die Autoren kritisch mit der Berichterstattung eines «OAZ»-Redakteurs auseinander. Laut Darstellung des Gerichts werfen sie ihm vor, eine «verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung» über anthroposophische Gruppen zu leisten. Genannt wird dabei auch die vom Verfassungsschutz beobachtete völkische «Anastasia»-Bewegung. Die «OAZ» und der Autor des Artikels hielten die Formulierungen für unwahre Behauptungen. Sie wollten deshalb eine einstweilige Verfügung erreichen, mit der die Autoren künftig diese Behauptungen unterlassen müssen. Bereits in erster Instanz war die «OAZ» Anfang Juni vor dem Dresdner Landgericht gescheitert. Im Verfahren ging es unter anderem um Passagen, in denen der «OAZ»-Autor als «Faktenleugner» und «Anthroposophie-Funktionär» bezeichnet wurde. Das Gericht bewertete die Äußerungen als zulässig: «weil es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handele, die keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik enthielten», heißt es in einer Mitteilung. Ende Februar war die «OAZ» erstmals mit einer gedruckten Ausgabe von rund 43.000 Exemplaren gestartet. Aktuell erscheint die Zeitung als Printausgabe immer freitags. An den übrigen Tagen gibt es eine digitale Ausgabe inklusive E-Paper. Herausgegeben wird sie im neu gegründeten Ostdeutschen Verlag. Dieser gehört – wie der Berliner Verlag («Berliner Zeitung») – zur Ostdeutschen Medienholding GmbH. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenGericht: Meinungsfreiheit statt strafbare Beleidigung