An Sachsens Tankstellen sind rund 5.000 Abweichungen von der 12-Uhr-Regelung festgestellt worden. Dies sei im Vergleich zu anderen Bundesländern eine relativ geringe Anzahl, wie ein Sprecher des sächsischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage sagte.
Landkreise prüfen Verfahren
Ob eine Abweichung gleich ein Verstoß ist, der mit einem Bußgeld geahndet wird, liegt den Angaben zufolge im Ermessen der zuständigen Vollzugsbehörden, also den Landkreisen. «Aus den betroffenen Landkreisen haben wir Rückmeldung erhalten, dass derzeit in den meisten Behörden die übermittelten Daten gesichtet und ausgewertet und Anhörungsverfahren vorbereitet oder eingeleitet werden», betonte der Sprecher.
Die 12-Uhr-Regelung gilt seit 1. April und schreibt vor, dass Tankstellen nur einmal am Tag - um 12.00 Uhr mittags - die Preise anheben dürfen. Senkungen sind dagegen immer möglich. Die Vorgabe wurde eingeführt, nachdem der Iran-Krieg zu stark steigenden Spritpreisen geführt hatte.