Ein sachsenweit einheitlicher Bußgeldkatalog für Tiertransporte soll mehr Klarheit und Einheitlichkeit beim Vorgehen gegen Verstöße bringen. Er definiert klare Kriterien und nennt Empfehlungen für den Bußgeldrahmen, um einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen, wie die Landesdirektion Sachsen mitteilte.
Die Landesdirektion komme damit einem Wunsch der unteren Veterinärämter entgegen. Sie können so bei Verstößen schneller nachvollziehbare Bußgelder vorschlagen – zum Beispiel bei Fällen von Tierquälerei durch Schlagen oder bei zu wenig Nahrung und Platz während des Transports.
«Mit diesem Katalog schaffen wir mehr Klarheit bei Sanktionen für Verstöße und stärken dabei vor allem das Tierwohl», sagte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion. Der Katalog sieht etwa ein Bußgeld von 350 Euro pro Tier vor, wenn Transportunternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 24 Stunden nach der vorgeschriebenen maximalen Beförderungsdauer nicht einhalten.