In Sachsen haben zuletzt immer weniger Menschen mit einer Behinderung einen Nachteilsausgleich bekommen. Das ergab eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Susanne Schaper. Betroffene beziehen Blindengeld, einen Ausgleich für hochgradige Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, ein schwerstbehindertes Kind oder wenn Taubheit und Blindheit zusammenfallen.
Zahl der Neuanträge auf Nachteilsausgleich gestiegen
Nach einer Übersicht des Sozialministeriums ging die Gesamtzahl der Bezieher eines Nachteilsausgleichs von 13.646 im Jahr 2020 auf 11.813 im vergangenen Jahr kontinuierlich zurück. Zugleich stieg die Zahl der Neuanträge im gleichen Zeitraum von 4.730 auf 4.916.
«Es ist wichtig und richtig, dass der Freistaat Menschen mit einer Seh- und/oder Hörbehinderung sowie Familien mit schwerstkranken Kindern dabei hilft, den Alltag zu meistern und so viel Lebensqualität wie möglich zu erlangen. Die sächsischen Unterstützungszahlungen sind allerdings zu niedrig, sie gleichen behinderungsbedingte Nachteile nicht angemessen aus», sagte Schaper. Im bundesweiten Vergleich zahlten andere Länder deutlich mehr.