Im vergangenen Jahr haben mehr Menschen in Sachsen gegen ihren Bürgergeldbescheid widersprochen. Bei den Jobcentern im Freistaat gingen 35.626 Widersprüche ein, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Das waren knapp 4.300 mehr als 2024. Zudem wurden 3.762 Klagen eingereicht - etwa 300 mehr als im Vorjahr.
Langfristig weniger Einspruch
Betrachtet man die längerfristige Entwicklung, ist jedoch ein deutlicher Rückgang zu beobachten: 2015 verzeichneten die Jobcenter knapp 62.000 Widersprüche und rund 13.000 Klagen gegen das damalige Arbeitslosengeld II. Am häufigsten wurden im vergangenen Jahr Entscheidungen zur Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sowie die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld beanstandet.