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Ukrainische Lehrkräfte sollen im Land regulär unterrichten

Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer. / Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Ein Lehrer unterrichtet in einem Klassenzimmer. / Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Im Kampf gegen Lehrermangel will Sachsen verstärkt auf Pädagoginnen und Pädagogen aus der Ukraine setzen. «Wir wollen ihnen eine berufliche Perspektive in Sachsen eröffnen und bieten ihnen an, ab dem neuen Schuljahr dauerhaft an unseren Schulen tätig zu sein», sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) der «Leipzig Volkszeitung». Angesichts der derzeitigen Probleme, ausreichend Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden, «käme dies natürlich auch der Absicherung des Unterrichts zugute», sagte er.

Nach Angaben des Kultusministeriums sind derzeit an sächsischen Schulen 522 Lehrkräfte und 154 Schulassistenten aus der Ukraine beschäftigt. Sie kümmern sich um geflüchtete Kinder und Jugendliche, die meist in speziellen Klassen auf den regulären Unterricht vorbereitet werden. Aktuell lernen 10.300 von ihnen an öffentlichen und freien Schulen, wobei 535 bereits in herkömmliche Klassen integriert sind. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kultusministerium bislang auf 19,4 Millionen Euro.

Piwarz will nun möglichst viele ukrainische Pädagogen an Schulen halten und dieses Potenzial nutzen, um die Personalprobleme und den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Aus ihren bislang befristeten Verträgen sollen feste Anstellungen werden. «Wer sich bisher bewährt hat und sich verpflichtet, (sich) sprachlich und fachlich weiter zu qualifizieren, ist uns herzlich willkommen.»

Laut Ministerium konnte zu Schuljahresbeginn etwa ein Drittel der 1500 ausgeschriebenen Stellen nicht besetzt werden. Aktuell fehlten 1220 Lehrkräfte, um alle Unterrichtsstunden absichern zu können, hieß es. Um mehr Lehrerinnen und Lehrer vor die Klassen zu bekommen, solle die Teilzeit-Quote von derzeit 35,1 Prozent gesenkt werden. Ab kommenden Schuljahr werde eine Reduzierung nur noch für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder aus gesundheitlichen Gründe gewährt.

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