Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Wirtschaft

Goslar und Leipzig in der Auswahl für Verkehrstagung

Goslar und Leipzig in der Auswahl für Verkehrstagung
Von: DieSachsen.de

Die Zukunft des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) in Goslar bleibt ungewiss. Erst im kommenden Jahr solle darüber entschieden werden, ob der Experten-Kongress weiterhin im Harz oder aber künftig in Leipzig stattfinden soll, sagte VGT-Präsident Kay Nehm. Aus der sächsischen Messestadt liege ein interessantes Angebot vor.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag würde sehr gut zu Leipzig passen, betonte am Freitag Uwe Albrecht (CDU), Bürgermeister der Stadt Leipzig. «Wenn ein Umzug nach Leipzig gewünscht ist, stehen bei uns alle Türen offen». Die Leipziger Messe hatte zuvor bereits bestätigt, dass Verhandlungen mit dem VGT geführt werden. «Der Verkehrsgerichtstag ist zweifellos ein sehr attraktiver Kongress mit einer hohen medialen Aufmerksamkeit. Wir bestätigen, dass dem VGT für die Veranstaltung ein Angebot vorliegt und wir uns im Gespräch befinden», hatte Unternehmenssprecher Steffen Jantz gesagt.

Nehm betonte, dass zunächst eine Mitgliederbefragung stattfinden solle, um ein Stimmungsbild einzuholen. Die endgültige Entscheidung werde der neue Vorstand fällen, der vor Beginn des nächsten Verkehrsgerichtstages im Januar 2019 gewählt werden soll. Nehm wird dann nicht wieder als Präsident kandidieren.

Mehr aus dieser Kategorie

Der Kongress findet seit 1963 jährlich Ende Januar in Goslar statt. Zuletzt hatte es Kritik gegeben, auch weil es in der Stadt kein modernes Kongresszentrum gibt und weil es an Hotelkapazität für die bis zu 2000 Teilnehmer fehlt. Oberbürgermeister Oliver Junk (CDU) sagte, er setze alles daran, den Verkehrsgerichtstag als wichtigsten Kongress in der Stadt zu halten. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kündigte an, das Land werde Goslar unterstützen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Swen Pförtner

Die Sachsen News
Artikel von

Die Sachsen News

Die Sachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media