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Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, aber kein Freibrief

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Die Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier nimmt Stellung zu Antrag der AfD-Fraktion


Anlässlich der 43. Plenarsitzung sprach heute Katja Meier, Justiz- und Demokratieministerin, darüber, wie wichtig die Versammlungsfreiheit ist und warum die damit eingehenden Werte unbedingt geschützt werden müssen.
„Die Versammlungsfreiheit ist eine starke Säule unserer Demokratie. Und sie hat hier in Sachsen eine besondere Geschichte.“, so Demokratieministerin Katja Meier.
Schon mehrmals in der Geschichte der Menschheit gingen Bürger auf die Straßen um zu protestieren. So wie im Herbst 1989, als die Bevölkerung für demokratische Grundrechte demonstrierte, welche Ihnen willkürlich vorenthalten wurden, ganz im Gegensatz zu den heutigen Corona-Protesten.
„Wer andere niederbrüllt und Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert, der tritt nicht für die Freiheit ein. Wer Wahlkreisbüros mit Sprengkörpern angreift, übt damit kein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Und wer sich mit Fackeln vor die Häuser von gewählten Regierungsmitgliedern stellt, der darf sich dabei nicht auf die Tradition des friedlichen Protests berufen. Der greift stattdessen unsere Demokratie im Innersten an und tritt unsere Grundrechte mit Füßen.“
Da die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht eines jeden ist, wird und muss fortlaufend geprüft werden, ob die aktuellen Regelungen hierzu noch verhältnismäßig sind.
In der heutigen Sondersitzung des Landtages soll es um eben genau diese Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch die gegenwärtigen Vorgaben der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gehen.
Versammlungen sind demnach örtlich und auf maximal zehn teilnehmende Personen beschränkt.
Beantragt wurde die Sondersitzung hierbei von der AfD-Fraktion.