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«Parlamentarisches Gedächtnis» kommt ins Staatsarchiv

Ob Sitzungsprotokolle oder Gesetze: Der Landtag übergibt bis Jahresende seine Archivalien an das Sächsische Staatsarchiv. Es verwahrt künftig alle Akten und historisch wertvollen Dokumente. Darunter sind Gesetzes-Urschriften und Landtagsprotokolle. Bis 2027 sollen die elektronischen Unterlagen folgen, wie Innenministerium und Landtag am Mittwoch bei Unterzeichnung der Vereinbarung mitteilten.

Es gehe darum, das parlamentarische Gedächtnis des Freistaates «der Nachwelt für die Ewigkeit» zu erhalten, sagte Landtagspräsident Matthias Rößler. Dazu gehörten historische Zeugnisse etwa zum Entstehen der Verfassung oder zur Wiedergründung des Freistaates nach 1990.

Damit knüpft Sachsen an eine jahrhundertelange Tradition an. So befinden sich bereits historische Unterlagen aus dem Parlament im Staatsarchiv, das mehr Erfahrung bei der Archivierung von Unterlagen aus Papier, Bits und Bytes hat. Dazu gehört Material älterer Landtage seit dem 16. Jahrhundert: der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen (1831-1918), des Landtags des Freistaates (1918-1933) sowie des Landes Sachsen (1945-1952) sowie die Originale der sächsischen Verfassungen von 1831, 1919/29, 1947 und 1992.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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