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Justizfehler vor Al-Bakr-Suizid? Streit über Versäumnisse

Nach dem Suizid des terrorverdächtigen Syrers Dschaber al-Bakr in einem Leipziger Gefängnis streitet die Regierung in Sachsen über die Verantwortung der Justiz. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) beteuerte am Donnerstag in Dresden, man habe nach jetzigem Stand alles getan, um einen Suizid zu verhindern. Dagegen machte Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) eine falsche Einschätzung in der Justizvollzuganstalt für die Tat mitverantwortlich.

«Es ist offensichtlich zu einer Reihe von Fehleinschätzungen sowohl über die Bedeutung, als auch den Zustand des Gefangenen gekommen», sagte Dulig. Es könne nicht sein, dass ein unter Terrorverdacht stehender Mann wie ein «Kleinkrimineller» behandelt werde. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) gegen Vorwürfe verwahrt: «Die pauschale Kritik an der sächsischen Justiz, ohne die Vorgänge genau zu kennen, weise ich entschieden zurück.

Dulig sagte dagegen: «Der aktuell wohl brisanteste Gefangene der Bundesrepublik stand unter Verdacht, einen Sprengstoffanschlag zu planen und damit nicht nur sein eigenes, sondern das Leben vieler unschuldiger Menschen zu opfern. Schon damit hatte sich die Frage nach möglicher Suizidgefahr des Gefangenen geklärt», meinte der Wirtschaftsminister. Dagegen hatten Gemkow und der Leiter der Justizvollzugsanstalt Rolf Jacob erklärt, eine - allerdings im Umgang mit Terroristen unerfahrene - Psychologin habe keine akute Selbstmordgefahr festgestellt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte zuvor wie zahlreiche Innenpolitiker des Bundestags und die Polizeigewerkschaft eine umfassende Aufklärung des Falls gefordert. Der Suizid sei ein Rückschlag im Anti-Terror-Kampf. «Die Ermittlungen jedenfalls sind dadurch erschwert worden», sagte der CDU-Politiker. Es werde nun schwerer, mögliche weitere Tatbeteiligte, Hintermänner und Netzwerke zu finden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sprach von einem «Fiasko» für die sächsische Justiz.

Al-Bakr war am Montag in Leipzig festgenommen worden. Er soll einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen geplant und bereits weitestgehend vorbereitet haben.

Dulig sagte, er erwarte schnelle und umfassende Aufklärungsarbeit - nicht nur der Justiz. «In den vergangenen Wochen wurde viel Vertrauen in die Arbeit der sächsischen Polizei und nun auch der Justiz beschädigt, welches unter allen Umständen wieder hergestellt werden muss.»

JVA-Chef Jacob sagte, der 22-jährige Al-Bakr habe sich am Mittwochabend mit einem T-Shirt an einem Gitter stranguliert. Seine Leiche werde am Donnerstag obduziert.

Al-Bakr sei in seiner Gefängniszelle zunächst alle 15 Minuten kontrolliert worden. Am Mittwochnachmittag sei dann aber eine Expertenrunde zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Kontrollen in einem Zeitabstand von 30 Minuten machen könne. Eine Auszubildende des Justizvollzugs habe dann um 19.45 Uhr bei einer vorgezogenen Kontrolle - bereits 15 Minuten nach der vorangegangenen - festgestellt, dass sich Al-Bakr selbst getötet habe. Die Reanimation blieb erfolglos.

Jacob berichtete weiter, dass Al-Bakr am Dienstag eine abgerissene Deckenlampe in seiner Zelle gemeldet hatte. «Man hat das als Vandalismus eingestuft.» Im Sinne einer Suizidgefährdung sei das nicht gedeutet worden. Später sei bemerkt worden, dass auch eine Steckdose manipuliert gewesen sei.

Der JVA-Chef sagte, im Nachhinein könne man selbstkritisch fragen: «Waren wir vielleicht doch ein bisschen zu gutgläubig? Haben wir dem äußeren Anschein zu viel Bedeutung beigemessen?» In Summe habe man sich jedoch an alle Vorschriften gehalten.

In der Leipziger Haftanstalt seien auch früher Selbsttötungen vorgekommen, sagte Jacob. Den Terrorverdächtigen in einem besonders geschützten Haftraum unterzubringen, sei aber nicht für notwendig gehalten worden. Zudem gebe es in der JVA keine videoüberwachten Räume. Dies sei für Untersuchungshafträume in Sachsen gesetzlich ausgeschlossen. Jacob sagte, im Falle von Suizidgefahr hielte er auch eine Sitzwache vor der Zellentür für besser.

Al-Bakrs Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Alexander Hübner, hatte «Focus Online» gesagt, der JVA Leipzig sei das Suizid-Risiko des Mannes bekannt gewesen. Die Umstände der Haft seien besorgniserregend gewesen, erklärte Hübner auch im Deutschlandfunk. «Ich spreche nur mal den Hungerstreik an und auch das Verweigern von Flüssigkeiten. Das ist ja schon was, dass sich jemand wohl offensichtlich selbst schädigen will.»

Drei syrische Landsleute hatten den gesuchten Al-Bakr am Montag erkannt, überwältigt und der Polizei in Leipzig gefesselt übergeben. In seinen Vernehmungen bezichtigte er nach dpa-Informationen die drei Syrer der Mitwisserschaft. Inwieweit diese Aussage von den Ermittlern als glaubhaft eingestuft wird, blieb zunächst unklar.

Am Samstag war ein erster Versuch der Polizei, Al-Bakr in Chemnitz festzunehmen, gescheitert. In der Wohnung dort fand die Polizei 1,5 Kilogramm des hochgefährlichen Sprengstoffs TATP. Der Wohnungsmieter wurde als mutmaßlicher Komplize verhaftet. Er sitzt in der JVA Dresden in Untersuchungshaft und wird nun wegen möglicher Suizidgefahr durch eine Sitzwache dauerhaft kontrolliert, wie das Justizministerium mitteilte.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas