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Anstieg bei Einbürgerungen in Sachsen: 2548 Menschen wurden im letzten Jahr eingebürgert

Eingebürgerte Menschen stehen mit schwarz-rot-goldenen Regenschirmen nach dem Einbürgerungsfest vor dem Sächsischen Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Eingebürgerte Menschen stehen mit schwarz-rot-goldenen Regenschirmen nach dem Einbürgerungsfest vor dem Sächsischen Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen 2548 Menschen eingebürgert, mehr als im Vorjahr. Das Einbürgerungsfest im Dresdner Landtag würdigt ihre Integrationsleistungen.

Im vergangenen Jahr sind 2548 Menschen in Sachsen eingebürgert worden. Das waren 272 mehr als 2022, wie der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth zum jährlichen Einbürgerungsfest im Dresdner Landtag am Samstag mitteilte. Danach erhielten die meisten von ihnen in Leipzig, Dresden und Chemnitz einen deutschen Pass. «Zuwanderung sichert unsere Zukunft und unseren Wohlstand», sagte Mackenroth. «Wir sind auf unsere neuen Mitbürger in Stadt und Land, in Gesellschaft und in den Unternehmen angewiesen.» Mit dem Fest werde die Bereicherung für den Freistaat sichtbar.

Damit werden seit 2004 Menschen gewürdigt, die jeweils im Vorjahr die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre Zahl steigt seit 2014, mit Ausnahme der Corona-Jahre. Anwärter müssen bisher mindestens acht Jahre in Deutschland leben, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, den Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Hartz IV bestreiten, die deutsche Sprache beherrschen, sich zum Grundgesetz bekennen, den Einbürgerungstest bestehen und dürfen nicht vorbestraft sein.

Seit 1990 haben fast 63.600 Menschen mit ausländischen Wurzeln diese Voraussetzungen erfüllt. Künftig sind Einbürgerungen schneller möglich, die Frist dafür wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie auch schon nach drei Jahren erfolgen, wie der Sprecher des Ausländerbeauftragten sagte. «Künftig ist grundsätzlich auch eine Mehrstaatigkeit möglich.» Antragsteller müssten sich zudem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

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