Auch EU-Bürger dürfen wählen: Tschechien informiert über Kommunalwahlen 2026
Am 9. und 10. Oktober 2026 wählt Tschechien neue Kommunalvertretungen sowie ein Drittel des Senats. Das Innenministerium hat dazu die Informationskampagne „Váš hlas, Vaše volba – Ihre Stimme, Ihre Wahl" gestartet. Im Rahmen der Kampagne werden bis zum Wahltag täglich kurze Videos und Informationsgrafiken über die sozialen Netzwerke des Ministeriums veröffentlicht, die Ablauf, Stimmzettelausfüllung und häufige Fragen erläutern.
Besonders hingewiesen wird auf das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger: Wer als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats in Tschechien wohnt, darf nicht nur bei Europawahlen abstimmen, sondern auch an den Kommunalwahlen teilnehmen – einschließlich der Wahlen zum Prager Stadtparlament und zu den Bezirksvertretungen.
Bei den diesjährigen Wahlen gelten mehrere Neuerungen. Blinde und sehbehinderte Menschen können bei den Senatswahlen erstmals QR-Codes nutzen, die direkt auf den Stimmzetteln angebracht sind. Wählerinnen und Wähler, die den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen oder einwerfen können, dürfen sich künftig auch von einem Mitglied der Wahlkommission helfen lassen.
Wer kurz vor dem Wahltermin feststellt, dass sein Ausweis nicht mehr gültig ist, kann bis zum ersten Wahltag bei jedem Gemeindeamt mit erweitertem Verwaltungsbereich – in Prag beim jeweiligen Stadtbezirksamt – einen vorläufigen Personalausweis beantragen, der speziell für die Stimmabgabe gilt.
Auch die Legitimation per Smartphone-App ist erneut möglich: Mit der App eDoklady können sich Wählerinnen und Wähler im Wahllokal ausweisen. Empfohlen wird, die App vor dem Wahlgang zu Hause bei Internetverbindung zu öffnen und das Dokument zu aktualisieren. Es bleibt nach der Aktualisierung 48 Stunden lang gültig. Als Sicherheitsnetz empfiehlt das Ministerium, zusätzlich einen physischen Ausweis mitzubringen.