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Über ein Jahr Vollsperrung der Forststraße in Weinböhla

Über ein Jahr Vollsperrung der Forststraße in Weinböhla
Muss gebaut werden: Die Forststraße in Weinböhla. Foto: Landratsamt Meißen, Kreisstraßenbauamt
Von: Meißen News
Der Landkreis Meißen und die Gemeinde Weinböhla bauen die Forststraße grundhaft aus. Die Vollsperrung dauert bis April 2027, Umleitungen und Änderungen im Busverkehr sind angekündigt.

Oh je. Das wird heftig. Der Landkreis Meißen baut gemeinsam mit der Gemeinde Weinböhla die Forststraße (Kreisstraße 8014) zwischen der Moritzburger Straße und der Forststraße grundhaft aus. Die Maßnahme umfasst neben dem Straßenbau auch Arbeiten an der Versorgungsinfrastruktur. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Weinböhla nimmt Ergänzungen sowie Auswechslungen an der Trinkwasserleitung vor. SachsenEnergie führt parallel Neu- und Umverlegungen an Nieder- und Mittelspannungskabeln aus, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.

Der Baubeginn ist nach dem Osterfest für den 7. April vorgesehen. Der Bauzeitraum erstreckt sich nach Angaben der Beteiligten bis zum 30. April 2027. Für die Ausführung der Arbeiten muss die Kreisstraße vollständig gesperrt werden. Verkehrsteilnehmende müssen sich damit über einen längeren Zeitraum auf Einschränkungen und zusätzliche Fahrzeiten einstellen.

Die großräumige Umleitungsstrecke führt über die Moritzburger Straße, weiter über Brückenstraße und Hauptstraße zur Dresdner Straße in Richtung Coswig. Von dort verläuft die Umleitung über die Weinböhlaer Straße und die Moritzburger Straße (Coswig) durch den Spitzgrund in Richtung Auer. In Weinböhla wird der Verkehr von der Dresdner Straße über die Köhlerstraße zurück zur Forststraße geführt. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr während der Vollsperrung geordnet umzuleiten und die Erreichbarkeit des Ortes zu sichern.

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Auch der öffentliche Nahverkehr ist betroffen. Für die Buslinien richtet die Verkehrsgesellschaft Meißen eine innerörtliche Umleitung ein. Informationen zu veränderten Linienwegen und Haltestellen sollen laut Unternehmen in Form von Aushängen an den betroffenen Haltestellen bereitgestellt werden.

Bei Fragen zur Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen können sich Betroffene an das Kreisstraßenbauamt des Landratsamtes Meißen wenden, telefonisch unter 03521 725-2602 oder per E-Mail an kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de.

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