Viele Hundehalter nutzen den gut ausgebauten Elberadweg für die tägliche Hunderunde. Die Stadtverwaltung Strehla beobachtet jedoch zunehmend, dass Hunde dabei ohne Leine geführt werden. Damit steigt das Risiko für Konflikte mit Radfahrern, Spaziergängern und Familien – und auch für die Tiere selbst, etwa bei Begegnungen mit Verkehr oder anderen Hunden.
Die Polizeiverordnung Strehla verweist darauf, dass Hunde in der geschlossenen Ortschaft, auf öffentlichen Straßen sowie in Grün-, Garten- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen sind. Diese Regelung betrifft damit auch den Elberadweg, so die Stadtverwaltung. Zusätzlich sorgt ein weiteres Thema regelmäßig für Ärger in Verwaltung und Bürgerschaft: durch Tiere verursachte Verunreinigungen werden nicht immer unverzüglich entfernt. Zurückgelassener Hundekot beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern stellt auch ein hygienisches Problem dar – insbesondere auf stark frequentierten Wegen und in Erholungsbereichen.
Die Stadtverwaltung bittet daher erneut eindringlich, Hunde im Stadtgebiet grundsätzlich angeleint zu lassen und vorsorglich Entsorgungsbeutel mitzuführen. Hundekot ist über den Hausmüll oder in öffentlich aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen. Im gesamten Stadtgebiet stehen zudem Hundekotbeutelspender mit entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.