Für neue Schülerzeitungen gibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus eine Starthilfe. Kosten von bis zu 250 Euro werden erstattet, die bei der Herstellung der Schülerzeitung entstehen beispielsweise für Papier, Druck oder technische Ausrüstung. Unterstützt werden ausdrücklich auch Online-Zeitungen oder Blogs. Voraussetzung ist, dass die Schülerzeitung im aktuellen Schuljahr erstmals erschienen ist oder noch bis zum Sommer erscheinen wird, teilte das Ministerium mit.
Kultusminister Conrad Clemens ermutigt die Schülerinnen und Schüler, an ihrer Schule eine Zeitung herauszugeben: »Ob Online oder klassisch als Heft – Schülerzeitungen sind viel mehr als ein Projekt, sie sind gelebte Demokratie. Habt den Mut Fragen zu stellen, Kritik zu üben, Hintergründe zu recherchieren und Neues auszuprobieren.« Insgesamt stehen 3.000 Euro zur Verfügung. Die Zusagen erfolgen entsprechend dem Eingang der Anträge.
Die Unterlagen/Nachweise sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten »Antrag auf Starthilfe« einzureichen. Der Antrag auf Starthilfe ist zu finden unter: www.bildung.sachsen.de/Starthilfe. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026.