Ein Bericht von Ulf Mallek
In der Debatte um eine mögliche Absenkung der Altersgrenze für die Datenerfassung durch den Verfassungsschutz hat das Sächsische Innenministerium auf Kritik reagiert. Sprecher Martin Strunden stellte gegenüber Meißen News (diesachsen.de) klar, dass eine solche Änderung nicht im Alleingang erfolgen könne: „Die politische Idee der Absenkung der Altersgrenzen erfordert ein Gesetzgebungsverfahren, das dann auch ein Anhörungsverfahren der betroffenen Stellen umfasst.“
Hintergrund der Diskussion ist ein Vorstoß von Innenminister Armin Schuster (CDU). Er hatte angesichts rechtsextremer Symbole an Schulen und einer „fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen“ eine Prüfung angeregt, ob der Verfassungsschutz künftig bereits ab 12 Jahren Personendaten speichern dürfen sollte. Das Ministerium begründet die Überlegung mit einer zunehmenden Verjüngung der Szene.
Schuster erklärte: „Wenn rechtsextremistische Symbole im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof unwidersprochen bleiben, ist das Ausdruck einer fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen und gleichzeitig Indiz für die anhaltende Verjüngung der Mitglieder der Szene.“ Die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft bereits im Kindesalter mache eine „kritische Prüfung“ notwendig, ob die Altersgrenze angepasst werden müsse, so der Minister.