Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Sachsen: Innenministerium verteidigt Vorstoß zur Altersgrenze beim Verfassungsschutz

Sachsen: Innenministerium verteidigt Vorstoß zur Altersgrenze beim Verfassungsschutz
Innenminister Armin Schuster. Foto: SMI
Von: Meißen News
Nach Kritik an Innenminister Schuster betont das SMI, dass eine Absenkung der Altersgrenze ein reguläres Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung erfordern würde.

Ein Bericht von Ulf Mallek

In der Debatte um eine mögliche Absenkung der Altersgrenze für die Datenerfassung durch den Verfassungsschutz hat das Sächsische Innenministerium auf Kritik reagiert. Sprecher Martin Strunden stellte gegenüber Meißen News (diesachsen.de) klar, dass eine solche Änderung nicht im Alleingang erfolgen könne: „Die politische Idee der Absenkung der Altersgrenzen erfordert ein Gesetzgebungsverfahren, das dann auch ein Anhörungsverfahren der betroffenen Stellen umfasst.“

Hintergrund der Diskussion ist ein Vorstoß von Innenminister Armin Schuster (CDU). Er hatte angesichts rechtsextremer Symbole an Schulen und einer „fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen“ eine Prüfung angeregt, ob der Verfassungsschutz künftig bereits ab 12 Jahren Personendaten speichern dürfen sollte. Das Ministerium begründet die Überlegung mit einer zunehmenden Verjüngung der Szene.

Schuster erklärte: „Wenn rechtsextremistische Symbole im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof unwidersprochen bleiben, ist das Ausdruck einer fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen und gleichzeitig Indiz für die anhaltende Verjüngung der Mitglieder der Szene.“ Die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft bereits im Kindesalter mache eine „kritische Prüfung“ notwendig, ob die Altersgrenze angepasst werden müsse, so der Minister.

Mehr aus dieser Kategorie

Kritik war unter anderem daran laut geworden, dass die Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates im Vorfeld nicht eingebunden worden sei. Sie dürfte dem Vorschlag kritisch gegenüber stehen. Das Innenministerium verweist nun darauf, dass eine mögliche Gesetzesänderung automatisch ein formelles Anhörungsverfahren auslösen würde – und damit auch die Beteiligung aller relevanten Stellen.

Wie konkret die Pläne des Ministers sind, ist weiterhin offen. Ein Gesetzesentwurf liegt bislang nicht vor.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media