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Moritzburg: Fördermillionen für Sachsens Teichwirte

Moritzburg: Fördermillionen für Sachsens Teichwirte
Die Teichwirtschaft Moritzburg bewirtschaftet 22 Teiche, in denen vor allem Karpfen gezüchtet werden. Foto: privat
Von: Meißen News
Sachsens traditionsreiche Teichlandschaften stehen vor großen Herausforderungen durch anhaltende Trockenheit. Jetzt gibt es Hilfe.

Der Freistaat Sachsen schüttet in diesen Tagen rund 4,4 Millionen Euro an heimische Teichwirte und Naturschutzverbände aus. Dies teilte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am Mittwoch mit. Die Gelder stammen aus der sogenannten Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023) und fließen an insgesamt 95 Betriebe im gesamten Bundesland, darunter auch an die Moritzburger Teichwirtschaft. Ziel der Finanzspritze ist es, den Mehraufwand auszugleichen, der den Unternehmen durch den Erhalt der historischen Teichlandschaften sowie durch erbrachte Naturschutzleistungen entsteht. Insgesamt erstreckt sich die unterstützte Gesamtfläche auf 8.187 Hektar.

Die Fischereibetriebe sichern mit ihrer Arbeit nicht nur regionalen Fisch, sondern sichern in Trockenzeiten auch wertvolle Wasserflächen als Rückzugsorte für geschützte Pflanzen- und Tierarten. Um die Gelder zu erhalten, müssen die Betriebe jedoch strenge ökologische Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein angepasster Fischbesatz, eine spürbar schonendere Düngung der Gewässer sowie die gezielte Pflege der sensiblen Teichbodenvegetation. Darüber hinaus ist den geförderten Betrieben eine rein gewerbliche Freizeitnutzung der Flächen – wie etwa durch Bootsverleih oder Angeltourismus – untersagt. Ein Teilbereich der Förderung widmet sich zudem speziell der ökologischen Karpfenzucht, die in Sachsen auf einer Fläche von 495 Hektar betrieben wird.

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Die Finanzierung der Millionen-Förderung teilt sich auf mehrere Säulen auf. Sie speist sich zum einen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus direkten sächsischen Landesmitteln. Zum anderen werden flankierende Maßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes bereitgestellt. Für das laufende Antragsverfahren gelten zudem angepasste bürokratische Vorgaben: So müssen schlagbezogene Unterlagen und Nachweise digital beim zuständigen Referat Fischerei eingereicht werden.

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