Die Stadt Meißen will neue Regeln für Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt entwickeln und lädt Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit ein. Das teilte das Amt für Stadtplanung und Liegenschaften mit. Ziel ist ein Gestaltungsleitfaden, der Interessen von Gewerbetreibenden, Anwohnern, Besuchern sowie Sicherheits- und Denkmalschutzbelange in Einklang bringt.
Sondernutzungen wie Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Warenauslagen sind für Handel und Gastronomie wichtige Elemente. Gleichzeitig können sie die Bewegungsfreiheit einschränken – etwa für Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren – und stellen mitunter auch Herausforderungen für Feuerwehr und Rettungsdienste dar. In der historischen Altstadt spielt zudem der Denkmalschutz eine zentrale Rolle.
Bisher gibt es für Meißen bereits eine Gestaltungssatzung, die das Erscheinungsbild der Altstadt sichert. Ergänzend dazu soll nun ein spezieller Leitfaden für Sondernutzungen entstehen. Er soll konkrete, praktikable und zugleich gestalterisch hochwertige Lösungen für den Umgang mit Tischen, Stühlen, Schirmen, Dekorationen oder Verkaufsständen im öffentlichen Raum festlegen.