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Meißen will neue Regeln für Außengastronomie und Werbung

Meißen will neue Regeln für Außengastronomie und Werbung
Mehr Einheitlichkeit bei der Außengastronomie in Meißen? Foto: pixabay schaerfsystem
Von: Meißen News
Die Regeln für Außengastronomie und Warenauslagen sollen neu gefasst werden. Die Stadt ruft zur Online-Beteiligung bis 18. Mai auf.

Die Stadt Meißen will neue Regeln für Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt entwickeln und lädt Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit ein. Das teilte das Amt für Stadtplanung und Liegenschaften mit. Ziel ist ein Gestaltungsleitfaden, der Interessen von Gewerbetreibenden, Anwohnern, Besuchern sowie Sicherheits- und Denkmalschutzbelange in Einklang bringt.

Sondernutzungen wie Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Warenauslagen sind für Handel und Gastronomie wichtige Elemente. Gleichzeitig können sie die Bewegungsfreiheit einschränken – etwa für Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren – und stellen mitunter auch Herausforderungen für Feuerwehr und Rettungsdienste dar. In der historischen Altstadt spielt zudem der Denkmalschutz eine zentrale Rolle.

Bisher gibt es für Meißen bereits eine Gestaltungssatzung, die das Erscheinungsbild der Altstadt sichert. Ergänzend dazu soll nun ein spezieller Leitfaden für Sondernutzungen entstehen. Er soll konkrete, praktikable und zugleich gestalterisch hochwertige Lösungen für den Umgang mit Tischen, Stühlen, Schirmen, Dekorationen oder Verkaufsständen im öffentlichen Raum festlegen.

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Die Stadt setzt dabei bewusst auf Beteiligung. Unter dem Titel „Mitdenken“ können Interessierte bis Sonntag, 18. Mai, online an einer Umfrage teilnehmen, Hinweise geben und eigene Anmerkungen einbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für die aktive Mitarbeit in Werkstätten zu bewerben. Geplant sind zudem drei Werkstatttermine, bei denen Verwaltung, Gewerbetreibende, Fachleute und Bürger gemeinsam an den neuen Regeln arbeiten sollen. Die Termine sind für Mittwoch, 28. Mai, Mittwoch, 27. August, sowie Mittwoch, 29. Oktober, jeweils von 17 bis 19 Uhr vorgesehen.

Ziel des Prozesses ist es, eine gemeinsame Grundlage für eine hochwertige, denkmalgerechte und zugleich funktionale Nutzung des öffentlichen Raums zu schaffen. Der neue Gestaltungsleitfaden soll dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität in der Meißner Altstadt zu sichern und weiterzuentwickeln – im Sinne von Gewerbe, Bewohnerschaft und Gästen gleichermaßen.

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