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Lehrstunde für Bürokratie: Die Komplexität des Brötchenkaufs im Lubminer Hafen

Lehrstunde für Bürokratie: Die Komplexität des Brötchenkaufs im Lubminer Hafen
Das gesunkene Gastroschiff im Lubminer Hafen. Foto: Küllig
Von: Meißen News
Küllig nervt: Wie eine Frage nach frischen Brötchen in der Marina Lubmin zum Lehrstück über Bürgernähe, Informationsfreiheit und deutsche Bürokratie wurde.

Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es in der Marina Lubmin künftig wieder frische Brötchen geben könnte. Bekommen habe ich bislang keine Brötchen und auch keine inhaltliche Antwort. Dafür erhielt ich eine Einführung in § 13 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes und § 3a über die elektronische Kommunikation mit Behörden. Aber der Reihe nach.

Während einer Bootstour mit meiner Familie machten wir in der sehr schönen Marina Lubmin Station. Die Lage am Greifswalder Bodden ist reizvoll, die Marina ruhig, der Strand phantastisch. Nur die gastronomische Versorgung ließ zu wünschen übrig. Der nächste Bäcker liegt zu Fuß etwa eine Stunde entfernt.

Der Grund dafür lag buchstäblich im Wasser: Am 7. April 2026 war das Gastroschiff „MS Vaterland“ an seinem Liegeplatz gesunken. Ausgerechnet in dem Hafen, in dem die Nordstream-Leitungen ans Festland führen. Sinnbildlicher kann man die gegenwärtige Situation in unserem Land nicht beschreiben. Doch damit verlor die Marina nicht nur ihr gastronomisches Angebot, sondern musste nach eigenen Angaben auch langjährigen Mitarbeitern kündigen.

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Die Bitte des Betreibers vom April an die Bauaufsicht um eine provisorische Holzhütte für die Saison bis Ende September. 

An einem öffentlich zugänglichen Ort hatte der Betreiber der Marina ein Schreiben vom 28. April 2026 ausgehängt. Darin bat er die Bauaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald um eine zeitlich befristete Ersatzlösung. Auf einer bereits erschlossenen Fläche sollte bis einschließlich September ein provisorischer gastronomischer Betrieb entstehen. Gedacht war unter anderem an eine Holzhütte, die zuvor bereits am Strand von Lubmin genehmigt worden sein soll. Nach Darstellung der Marina lagen für das geplante „Campingplatzverfahren“ außerdem positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.

Es ging also nicht um den Bau eines neuen Hotelkomplexes oder die Wiedererrichtung des einstigen Kernkraftwerkes „Bruno Leuschner“, sondern um eine begrenzte Übergangslösung für eine einzige Tourismussaison. Da das Schreiben öffentlich ausgehängt war und offenbar längere Zeit ohne erkennbare Reaktion geblieben war, schrieb ich am 26. August an Landrat Michael Sack (CDU). Ich dachte einfach an frische Brötchen im Urlaub für meine Familie.

Ich fragte, ob inzwischen eine Entscheidung getroffen worden sei. Falls nicht, bat ich ihn, sich für eine zeitnahe, rechtssichere und möglichst unbürokratische Lösung einzusetzen. Der Landrat übertrug die Beantwortung dem Leiter des Amtes für Bau, Natur- und Denkmalschutz. Das ist an sich ein normaler Verwaltungsvorgang. Weniger normal fand ich jedoch die Antwort.

Der Amtsleiter teilte mir mit, der „Gesamtsachverhalt“ weise eine „erhöhte Komplexität“ auf. Rechtssichere Entscheidungen könnten nur nach gebührender Prüfung und unter hinreichender Mitwirkung der Antragstellerin getroffen werden. Weitere Auskünfte könne man mir jedoch nicht geben, weil ich kein Beteiligter des Verwaltungsverfahrens nach § 13 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sei. Damit war die Sache für die Behörde offenbar erklärt. Für mich allerdings nicht.

Ich hatte weder Einsicht in geheimhaltungsbedürftige Bauakten verlangt, noch wollte ich personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse erfahren. Meine Frage war überschaubar: Darf die Holzhütte zum Brötchenverkauf errichtet werden – ja oder nein?

Der Hinweis auf die „erhöhte Komplexität“ mag verwaltungsintern zutreffen. Baurechtliche Verfahren können kompliziert sein. Gerade dann wäre es jedoch Aufgabe einer bürgernahen Verwaltung, den Sachverhalt verständlich zu erläutern. Wenn eine Behörde einem Bürger zunächst mitteilt, alles sei sehr komplex und ihm anschließend jede nähere Auskunft verweigert, kommt beim Empfänger eine andere Botschaft an: Das ist zu kompliziert für Sie. Sie würden es vermutlich ohnehin nicht verstehen. Oder weniger höflich übersetzt: Du bist zu blöd. Ob der Amtsleiter das so gemeint hat, weiß ich nicht. Bei mir kam es jedenfalls so an.

Dass ich Diplom-Verwaltungswirt bin und einen Masterabschluss in Public Governance besitze und dadurch einigermaßen die Vergeblichkeit der Komplexität des Verwaltungshandelns kenne, spielt dabei letztlich keine Rolle. Ein Bürger muss der Verwaltung kein Abschlusszeugnis vorlegen, um eine verständliche Antwort zu erhalten.

Interessant war außerdem, was in der Antwort nicht erwähnt wurde: Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein Informationsfreiheitsgesetz. Nach Paragraph 1 Absatz 2 kann grundsätzlich jede natürliche Person Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen verlangen. Paragraph 3 nennt ausdrücklich auch die Behörden der Landkreise, Ämter und Gemeinden. Anders als in Sachsen, wo Landkreise und Kommunen dem Transparenzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen, hat Mecklenburg-Vorpommern seine kommunalen Behörden ausdrücklich mit einbezogen.

Die fehlende Beteiligtenstellung im eigentlichen Bauverfahren beendet daher nicht automatisch jeden Informationsanspruch. Das Verwaltungsverfahren der Marina und ein Informationszugangsverfahren sind zwei verschiedene Dinge.

Also stellte ich einen neuen, diesmal ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Antrag. Ich wollte unter anderem den Bearbeitungsstand, das Datum und Ergebnis einer möglichen Entscheidung sowie vorhandene Informationen darüber erfahren, welche Verfahrensschritte noch ausstehen. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse könnten selbstverständlich geschwärzt werden. Nun bewegte sich etwas.

Ein Teamleiter des Landkreises bestätigte, dass mein Anliegen jetzt als Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz behandelt werde. Allerdings genüge meine E-Mail nicht der vorgeschriebenen Schriftform. Ich übersandte daraufhin den unterschriebenen Antrag als Brief an das Landratsamt. Damit das Nachdenken offiziell beginnen darf, muss eben erst Papier noch mit der Post nach Greifswald reisen. Schauen wir mal, was jetzt passiert. Gut möglich, dass mit der Antwort meines Auskunftsersuchens derjenige betraut wird, der auch über die frischen Brötchen aus der Holzhütte entschieden hätte, wundern würde es mich nicht.

Die eigene Internetseite des Landkreises nennt übrigens auch das Fax als zulässigen Übermittlungsweg. Die Digitalisierung der Verwaltung ist offenbar kompliziert. Vielleicht sogar von „erhöhter Komplexität“. Man kann diesen Fall für eine Kleinigkeit halten. Es geht schließlich nur um eine Marina, ein gesunkenes Gastroschiff und ein paar Brötchen.

Aber das Vertrauen in Politik und Verwaltung geht selten durch einen einzigen großen Vorgang verloren. Es erodiert in vielen kleinen Begegnungen: wenn Fragen nicht beantwortet, Zuständigkeiten weitergereicht und berechtigte Informationswünsche zunächst mit Fachbegriffen abgewehrt werden.  Eine bürgernahe Antwort hätte nicht umfangreich sein müssen: Der Antrag ist genehmigt. Der Antrag ist abgelehnt. Das Verfahren läuft noch. Folgende Unterlagen fehlen. Oder noch besser. Die Anfrage als Anregung zu begreifen und einfach nur genehmigen. Also nicht Gründe suchen, sondern Lösungen finden!

Besonders bitter ist die Zeitfrage. Die Marina hatte eine Genehmigung nur bis einschließlich September beantragt. Bei einer solchen Saisonlösung kann sich ein Verwaltungsproblem auch ohne Entscheidung erledigen: Man muss lediglich lange genug warten, bis die Saison vorbei ist.

Ob es in der Marina Lubmin irgendwann wieder eine gastronomische Versorgung geben wird, weiß ich nicht. Vielleicht fließt eher wieder russisches Gas durch Nord-Stream-Leitungen als dass es frische Brötchen an einem genehmigten Kiosk gibt.

Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V. (i.G.)

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