Bald ist Jahreswechsel und dies wird traditionell in unseren Breiten mit reichlich Feuerwerk gefeiert. Doch alle Jahre wieder kommt es zu sehr schweren Unfällen bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern, sei es durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch die Benutzung von nicht konformitätsbewerteten Produkten. Das teilte das Landeskriminalamt Sachsen mit.
Außerdem werden während des gesamten Jahresverlaufs Straftaten im Zusammenhang mit Pyrotechnik von der Polizei registriert. In den ersten elf Monaten des Jahres 2025 waren das in Sachsen 1.236 Straftaten, darunter 170 gefährliche Körperverletzungen, 325 Sachbeschädigungen und 300 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Die ausführliche Statistik jeweils für die ersten elf Monate der Jahre 2025 und 2024 sowie für das gesamte Jahr 2024 finden Sie im angefügten PDF-Dokument.
Für den europäischen Markt bestimmte Feuerwerkskörper müssen über einen Konformitätsnachweis (z.B. Prüfung der Materialien und Feststellung der Handhabungssicherheit durch eine zertifizierte Prüfstelle) verfügen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein. Erkennen kann man das an einer deutlich lesbaren CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil das CE-Zeichen ist, so wie man es auch von der Kennzeichnung auf technischen Geräten her kennt. Wer nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne CE-Kennzeichnung, verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollten sich Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper (von der Größe einer R6-Batterie) eine verheerende Wirkung entfalten.